Psychologische Gutachten künftig in Strafverfahren zugelassen

Ab 1. Juni 2026 können im Kanton Zürich auch psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit forensischer Zusatzausbildung Gutachten in Strafverfahren gegen Erwachsene erstatten. Ebenso gilt das für Gutachten im Justizvollzug im Hinblick auf Vollzugsentscheide. Bisher waren dafür nur psychiatrische Sachverständige zugelassen.

Die Änderung trägt den in den letzten Jahren stark ausgebauten forensischen Weiterbildungen im Bereich der Psychologie Rechnung. Fachpsychologinnen und -psychologen erwerben heute in interdisziplinären Ausbildungsprogrammen Kompetenzen, die denjenigen der forensischen Psychiatrie weitgehend entsprechen. Expertinnen und Experten aus Justiz, Psychiatrie und Psychologie unterstützen die Öffnung.

Auch die psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden ein Aufnahmeverfahren durchlaufen müssen, um auf die Sachverständigenliste aufgenommen zu werden. Von der Änderung ausgenommen sind Gutachten an der Schnittstelle Strafrecht / Fürsorgerische Unterbringung.

Das Obergericht und der Regierungsrat haben dazu eine Änderung der Verordnung über psychiatrische und psychologische Gutachten in Straf- und Zivilverfahren (PPGV) beschlossen. Die Änderung tritt am 1. Juni 2026 in Kraft.
 

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