Neerach: Unfallschwerpunkt im Neeracherried soll entschärft werden
Medienmitteilung 12.03.2026
Die Einmündung der Wehntalerstrasse in die Dielsdorferstrasse im Neeracherried ist seit Längerem ein Unfallschwerpunkt. Durch den Einbau einer Lichtsignalanlage soll dieser nun entschärft werden. Der Regierungsrat hat dazu eine Ausgabe von 1,23 Mio. Franken bewilligt.
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Um die Anzahl der Unfälle an dieser Kreuzung zu reduzieren, wurden in den vergangenen Jahren schon verschiedene Massnahmen umgesetzt: So wurde die Rechtsabbiegespur auf der Dielsdorferstrasse aufgehoben, später auch ein Sichtschutz installiert sowie die Geometrie der Einmündung angepasst. Leider blieb die Wirkung dieser Massnahmen überschaubar. Die Sicherheitsfachleute der Kantonspolizei und des kantonalen Tiefbauamtes kamen nun zum Schluss, dass nur eine Lichtsignalanlage diesen Unfallschwerpunkt nachhaltig entschärfen kann.
Die geplante Lichtsignalanlage wird jedoch nur temporär erstellt, weil der Kanton den Rückbau der Dielsdorferstrasse und damit verbunden eine Umfahrung des Moorgebiets plant. Da es jedoch noch mindestens 15 Jahre dauert, bis die gefährliche Kreuzung ganz aufgehoben werden kann, hat der Regierungsrat entschieden, dass es eine sofortige Lösung des Problems braucht. Wenn die Lichtsignalanlage dereinst zurückgebaut wird, kann sie an einem anderen Ort wiederverwendet werden. Mit der Erstellung der Lichtsignalanlage wird auch der im Kreuzungsbereich beschädigte Belag ersetzt.
Es ist geplant, mit den Bauarbeiten im Juni zu beginnen, sodass die Lichtsignalanlage im September 2026 in Betrieb genommen werden kann.
Neeracherried 2040
Das Neeracherried ist eines der bedeutendsten und letzten grossen Flachmoore der Schweiz, weshalb es bundesrechtlich geschützt ist. Der Kanton Zürich plant, die beiden sanierungsbedürftigen Kantonsstrassen in die angrenzende Landschaft zu verlegen und gleichzeitig für Höri eine Umfahrung zu bauen. Die Strassenverlegung und die ebenfalls geplante Aufwertung des Fischbachs tragen dazu bei, dass das Neeracherried an Wert gewinnt und den nächsten Generationen erhalten bleibt.
Der Zeitplan sieht vor, dass das kantonale Tiefbauamt das Vorprojekt für die Verlegung der Strassen sowie die Umfahrung Höri gemäss §13 des Strassengesetzes im Jahr 2027 der Öffentlichkeit präsentieren kann. Aufgrund der komplexen Aufgabenstellung und der Dimension des Projekts ist nicht mit einem Baubeginn vor 2034 zu rechnen. Das Projekt für die Aufwertung des Fischbachs sowie die Überarbeitung der Schutzverordnung für das Neeracherried erfolgen parallel zur Projektierung des Strassenprojekts.