Mehr Flexibilität in der Ausbildung von Lehrpersonen

Mit der Änderung des Gesetzes über die Pädagogische Hochschule soll die Ausbildung von Lehrpersonen im Kanton Zürich weiterentwickelt und flexibler gestaltet werden

Mit der Änderung des Gesetzes über die Pädagogische Hochschule Zürich setzt der Regierungsrat verschiedene Vorstösse aus dem Kantonsrat um und gestaltet die Ausbildung der Lehrpersonen flexibler. Neu sollen Personen mit einer Berufsmaturität, einer nichtpädagogischen Fachmaturität sowie einem Diplom- oder Fachmittelschulabschluss eine Ausbildung als Primarlehrperson (Schuljahre 1–8) machen können. Damit weicht der Kanton Zürich vom übergeordneten Bundesrecht ab. Infolgedessen werden die Lehrdiplome dieser Primarlehrpersonen nur im Kanton Zürich anerkannt sein, nicht aber gesamtschweizerisch.

Angehende Lehrpersonen sollen auch die Möglichkeit erhalten, sich in allen Fächern der Primarstufe ausbilden lassen zu können. Damit soll die berufliche Mobilität der Primarlehrpersonen verbessert werden. Das Studium wird zudem mit verschiedenen organisatorischen Massnahmen flexibler gestaltet. «Blended Learning», die Kombination von Präsenzveranstaltungen und digitalen Lernformen, soll in der Lehre weiter ausgebaut werden. Zusätzlich sollen künftig auch Praktika, die ausserhalb des Kantons Zürich stattfinden, zulässig sein.

Die Zusammenarbeit von Regellehrpersonen und sonderpädagogischem Personal soll weiter gestärkt werden, um den Anforderungen des integrativen Unterrichts gerecht zu werden. Bei Bedarf soll die Pädagogische Hochschule Zürich deshalb auch heil- und sonderpädagogisches sowie pädagogisch-therapeutisches Personal ausbilden können.

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat die entsprechende Änderung des Gesetzes über die Pädagogische Hochschule.

Kontakt

Staatskanzlei – Regierungskommunikation

Adresse

Neumühlequai 10
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)