Festsetzung von Deponiestandorten

Der Regierungsrat hat Änderungen in den Kapiteln «Verkehr» sowie «Versorgung und Entsorgung» des kantonalen Richtplans zur Beratung und Festsetzung an den Kantonsrat überwiesen. Unter anderem sollen 19 neue Deponiestandorte und drei Erweiterungen bestehender Deponien in den Richtplan aufgenommen werden.

Für Abfälle, die sich nicht in den Stoffkreislauf zurückführen lassen, braucht es im Kanton Zürich auch künftig Deponien. In einem breit abgestützten Verfahren hat die Bau-direktion mögliche Standorte für neue Deponien evaluiert. Aus rund 400 Vorschlägen wurden die am besten geeigneten Standorte ermittelt. Nun beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, 19 neue Deponiestandorte sowie drei Erweiterungen bestehender Deponien in den kantonalen Richtplan aufzunehmen. Drei bereits im Richtplan eingetragene Standorte sollen gestrichen werden, da sie aus heutiger Sicht nicht mehr geeignet sind.

Langfristige Entsorgungssicherheit dank Flexibilität

Für die langfristige Entsorgungssicherheit sollen mehr neue Standorte im Richtplan eingetragen werden, als voraussichtlich notwendig sind. Mit der kantonalen Abfallplanung stellt die Baudirektion sicher, dass nur dann neue Deponien gebaut werden, wenn der Bedarf ausgewiesen ist. Der Richtplan bezeichnet jene Standorte, die zuerst realisiert werden sollen. Erste Priorität haben unter anderem alte Ablagerungsstandorte, die saniert und als neue Deponie wieder verfüllt werden können (sogenanntes «Landfill Mining»). In Gebieten, wo sich mehrere geeignete Standorte nahe beieinander befinden, soll jeweils maximal eine Deponie in Betrieb sein, unabhängig vom Deponietyp.

Weitere Anpassungen im Richtplan betreffen im Kapitel «Versorgung und Entsorgung» Anpassungen bei bestehenden Einträgen zu Kiesabbaugebieten sowie zu Kehrichtverwertungsanlagen (KVA). So soll die KVA Horgen längerfristig weiterbetrieben werden. Zudem wird der Standort für das geologische Tiefenlager als Information eingetragen. Im Kapitel «Verkehr» wird der bestehende Eintrag zur Strassenverbindung Bülach–Glattfelden aktualisiert.

Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage 

Die Teilrevision des kantonalen Richtplans lag von Dezember 2024 bis März 2025 öffentlich auf. Parallel dazu fand die Anhörung der Gemeinden statt. Insgesamt wurden 3’260 Einwendungen ausgewertet. Ein Erläuterungsbericht gibt Auskunft über die Anpassungen an Richtplantext und Richtplankarte.
Gegenüber der öffentlichen Auflage gab es unter anderem folgende Änderungen bei den Deponiestandorten:

  • Der bestehende Eintrag zum Standort Längiberg in Horgen soll gestrichen werden. In der Nähe gibt es weitere Standorte, die besser geeignet sind. 
  • Der geplante Standort Leerüti in Mönchaltorf/Gossau/Egg eignet sich gemäss neuen Untersuchungen nicht nur als Deponie Typ B, sondern auch für stärker belastete Abfälle Typ C, D und E. Im Gegenzug wurde der Standort Tägernauer Holz in Grüningen/Gossau, der als Deponie Typ D vorgesehen war, in die zweite Priorität verschoben. 
  • Auf den geplanten Eintrag für einen neuen Standort Bodenweid in Hinwil wird vorläufig verzichtet. 
  • Der Standort Bleiki in Rafz wird in die zweite Priorität verschoben. Zuerst soll der Standort Schwanental in Eglisau verfüllt werden, der bereits in Betrieb ist und noch erweitert wird.

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