Finanzpolitische Reserven sollen weiterhin nur im Budget möglich sein
Medienmitteilung 30.10.2025
Ein Postulat des Kantonsrats verlangt, dass die Gemeinden im Kanton Zürich auch ausserhalb des ordentlichen Budgetprozesses finanzpolitische Reserven bilden können. Die Vernehmlassung über eine entsprechende Änderung des Gemeindegesetzes zeigte gemischte Rückmeldungen. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat darum, von einer Änderung absehen.
Die finanzpolitische Reserve ist ein Instrument für die politische Steuerung des Finanzhaushalts einer Gemeinde. Sie dient dazu, Schwankungen im Jahresergebnis zu glätten und das Eigenkapital zu steuern. Die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung oder das Gemeindeparlament entscheiden über die Bildung solcher Reserven.
Die Gemeinden dürfen die finanzpolitische Reserve nur im Budgetprozess anwenden. Ein Kantonsratspostulat will das ändern: Es fordert, dass Gemeinden finanzpolitische Reserven auch ausserhalb des ordentlichen Budgetprozesses bilden können. Denn ausserordentliche Erträge wie unerwartet hohe Grundstückgewinnsteuern oder Steuererträge aus früheren Jahren seien oft nicht planbar und könnten somit nicht budgetiert werden.
Der Kantonsrat hat den Regierungsrat beauftragt zu prüfen, ob das Gemeindegesetz entsprechend geändert werden kann. Die zuständige Direktion der Justiz und des Innern erarbeitete einen Gesetzesentwurf, der eine Reservenbildung im Rahmen der Genehmigung der Jahresrechnung ermöglicht hätte. Von November 2024 bis Februar 2025 lief dazu eine Vernehmlassung. Von den 160 politischen Gemeinden beteiligten sich 48 an der Konsultation. Insgesamt gingen 64 Stellungnahmen ein.
Die Ergebnisse der Vernehmlassung zeigen eine einigermassen ausgewogene Verteilung zwischen Stellungnahmen für oder gegen eine Änderung. Die politischen Parteien und Gemeindeverbände (Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich, Verband Zürcher Schulpräsidien und Verband des Personals Zürcher Schulverwaltungen) befürworteten die Vorlage mehrheitlich. Dagegen sprachen sich die Fachverbände der Finanz- und Verwaltungsfachleute (Zürcher Finanzfachleute und Verein Zürcher Gemeinde- und Verwaltungsfachleute) sowie mehrere Städte und Parlamentsgemeinden aus.
Die Befürworter argumentieren, die Änderung verschaffe den Gemeinden mehr Handlungsspielraum und ermögliche eine flexiblere Reaktion auf unvorhersehbare finanzielle Ereignisse. Die Gegner kritisieren, eine politische Beeinflussung der Jahresrechnung widerspreche den Grundsätzen ordnungsgemässer Rechnungslegung. Das Jahresergebnis solle die tatsächliche Ertragslage objektiv abbilden und nicht durch finanzpolitische Entscheide verzerrt werden.
Angesichts der gemischten Rückmeldungen sieht der Regierungsrat derzeit keinen Handlungsbedarf für eine Gesetzesänderung. Er beantragt dem Kantonsrat, das Postulat als erledigt abzuschreiben.