Mehr gemeinnützige Arbeit statt Ersatzfreiheitsstrafen
Medienmitteilung 01.09.2025
Ab dem 1. September 2025 betreibt Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe) die kantonale Bussenanlaufstelle. Neu können Betroffene ihre Gesuche für gemeinnützige Arbeit direkt vor Ort stellen und sofort bewilligen lassen. JuWe strebt an, dass künftig mehr Personen gemeinnützige Arbeit leisten und dadurch die Gefängnisse entlastet werden.
Seit 1999 hat die Stiftung zsge die Bussenanlaufstelle mit grossem Engagement und Erfolg geführt. Mit der Übernahme des Bussen Info Point (bip) durch JuWe entfallen lange Gesuchswege. Gesuche können nun direkt vor Ort durch die Mitarbeitenden der Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) bewilligt werden. Dadurch werden Einsätze in der gemeinnützigen Arbeit noch einfacher möglich.
Rund 80 Prozent schliessen ihren Einsatz erfolgreich ab
Wer eine Busse oder Geldstrafe nicht bezahlt, muss diese unter Umständen durch eine Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis verbüssen. Im Jahr 2024 verzeichnete der Kanton Zürich rund 1’050 Fälle von Personen, die wegen nicht bezahlter Bussen und Geldstrafen eine Gefängnisstrafe verbüssten. Künftig sollen mehr Betroffene ihre Strafe in Form von gemeinnütziger Arbeit leisten, anstatt ins Gefängnis gehen zu müssen. Die Erfahrung zeigt: Rund 80 Prozent der Betroffenen schliessen ihren Einsatz in gemeinnütziger Arbeit erfolgreich ab.
Bussen Info Point erleichtert Zugang
Rund 60 Prozent der geschuldeten Gelder werden noch vor dem Strafantritt beglichen. Das entspricht jährlich etwa 4 Millionen Franken. Viele Betroffene sind aber mittellos und können nicht bezahlen. Unter dem neuen Namen Bussen Info Point (bip) beraten die Zürcher Bewährungs- und Vollzugsdienste jene Personen direkt an der Kanonengasse im Stadtkreis 4. Sie erhalten vom bip Unterstützung beim Ausfüllen des Gesuchs für gemeinnützige Arbeit. Die BVD prüfen die Anträge auf Verbüssung von Bussen und Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit direkt vor Ort. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann der Einsatz zeitnah beginnen – etwa im angeschlossenen Werkraum4 oder in einem von 260 Einsatzbetrieben, zum Beispiel in sozialen Einrichtungen, Spitälern oder Alters- und Pflegezentren.
Gemeinnützige Arbeit ist günstiger als ein Gefängnisplatz und gibt Betroffenen eine Perspektive
Bereits seit März 2025 verschickt der Kanton Zürich an Personen, die ihre Busse oder Geldstrafe nicht bezahlt haben, leicht verständliche Aufforderungen zur Beantragung gemeinnütziger Arbeit. Seither reichen pro Quartal rund 65 Personen zusätzlich ein Gesuch ein. Hochgerechnet entspricht das einem Anstieg von 26 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Einfache Antragswege sollen diesen positiven Trend weiter stärken, die Zahl Ersatzfreiheitsstrafen verringern und so Kosten einsparen.
Allerdings handelt es sich auch bei gemeinnütziger Arbeit um eine Form der Strafverbüssung. An die Stelle der Bezahlung treten Zeit und Arbeitskraft. Diese Lösung bringt mehrere Vorteile: Die Betroffenen bleiben in ihrem sozialen Umfeld, die Zahl der Ersatzfreiheitsstrafen sinkt und entlastet dadurch die Gefängnisse, und der Staat spart finanzielle Mittel. Während ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe im offenen Vollzug durchschnittlich 237 Franken kostet, fallen für einen Einsatztag in gemeinnütziger Arbeit deutlich geringere Ausgaben an.
Gemeinnützige Arbeit ist ein Gewinn für alle Beteiligten.
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Medienstelle