Zürich soll ein internationales Handelsgericht erhalten
Medienmitteilung 17.07.2025
Der Bund revidierte im Jahr 2023 die Schweizerischen Zivilprozessordnung. Die Änderung trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Neu können die Kantone ihre Handelsgerichte für «internationale Streitigkeiten» zuständig erklären. Der Regierungsrat will von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und einen «Zurich International Commercial Court» schaffen. Er hat die dafür notwendige Änderung des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.
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Im Jahr 2019 forderte der Kantonsrat die Schaffung eines «Zurich International Commerical Court» (ZICC) am Handelsgericht Zürich. Damals fehlten dafür die gesetzlichen Grundlagen. Mit der Änderung der Zivilprozessordnung schuf der Bund diese nun. Der Regierungsrat will den geschaffenen Spielraum nutzen. Er schlägt dem Kantonsrat vor, die Zuständigkeit des Handelsgerichts auf internationale handelsrechtliche Streitigkeiten auszudehnen. Solche Verfahren sollen zudem – auf Antrag sämtlicher Parteien – in englischer Sprache durchgeführt werden können.
Mit der Schaffung des «Zurich International Commercial Court» würde der Kanton Zürich einem internationalen Trend folgen. Der «Zurich International Commercial Court» soll den Wirtschaftsstandort Zürich stärken, den Schiedsstandort ergänzen und zur Wertschöpfung im Rechtsdienstleistungsbereich beigetragen. Die Zürcher Justiz als Arbeitgeberin soll von der gesteigerten Attraktivität profitieren; und schliesslich erwartet der Regierungsrat auch positive Effekte für die Rechtsprechung bzw. -fortbildung. Andere Länder – zum Beispiel Deutschland, Frankreich, England und die Niederlande – verfügen bereits über Gerichtskammern, die auf internationale Handelsstreitigkeiten ausgerichtet sind.
Der ZICC soll Bestandteil des Handelsgerichts sein – so kann er auf die bestehenden Strukturen und das Fachwissen der amtierenden Handelsrichterinnen und -richter zurückzugreifen. Personelle Aufstockungen wären vorderhand nicht notwendig; und die erforderlichen Sprachkenntnisse sind bereits heute vorhanden. Auch mit Mehrkosten müsste einstweilen nicht gerechnet werden – allfällige spätere Mehrkosten wären vollumfänglich durch entsprechende (Gerichts-)Gebühren gedeckt. Ein Vergleich mit ausländischen Initiativen lässt für den ZICC anfängliche Fallzahlen im unteren einstelligen Bereich erwarten. Mittel- bis längerfristig wäre mit einer Zunahme der Zahlen zu rechnen.
Weitere Anpassungen im Zivilprozessrecht
Die Änderung des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess wird sodann zum Anlass genommen, Präzisierungen im kantonalen Zivilprozessrecht vorzunehmen. Gleichzeitig wird die Zuständigkeit der Einzelrichter an den Bezirksgerichten im Bereich der Aufsicht ausgeweitet. Der Regierungsrat erhofft sich davon einen Gewinn an Effizienz und organisatorische Vereinfachungen.