Regierungsrat will Staatsbeitragsgesetz an heutige Anforderungen anpassen
Medienmitteilung 03.07.2025
Der Regierungsrat will die Bestimmungen für die Vergabe von Staatsbeiträgen aktualisieren und für den heutigen Alltag praxistauglich machen. Das totalrevidierte Gesetz soll zum Beispiel Mitwirkungs- und Auskunftspflichten klären und die Möglichkeiten der Missbrauchskontrolle stärken.
Der Anlass für die Totalrevision des Staatsbeitragsgesetzes sind die praktischen Erfahrungen aus dem Covid-19-Härtefallprogramm des Kantons Zürich. Im Vollzug und in den nachfolgenden Rechtsverfahren erwies sich das heutige Staatsbeitragsgesetz teilweise als wenig praxistauglich und nicht mehr zeitgemäss. Dies erschwerte in manchen Fällen die Durchsetzbarkeit von Forderungen insbesondere aus der Nach- und Missbrauchskontrolle. Darum soll im Gesetz die im Härtefallprogramm angewendete Selbstdeklaration in Massenverfahren und deren nachträgliche Überprüfung ausdrücklich rechtlich abgesichert werden. Auch klärt das totalrevidierte Gesetz den Datenaustausch und die Verrechenbarkeit mit anderen Forderungen des Staates. Zudem wird die Grundlage für Rückforderungen präzisiert.
Nicht verändert werden die Systematik des Staatsbeitragswesens im Kanton Zürich und die finanzrechtlichen Kompetenzen des Kantonsrates und des Regierungsrates. Die Totalrevision hat zudem keine Auswirkungen auf die derzeit ausgerichteten Staatsbeiträge. Die materiellen Voraussetzungen für die Staatsbeiträge sind in Spezialgesetzen festgelegt. Das revidierte Staatsbeitragsgesetz geht nun in den Kantonsrat.