Beitrag für das Kultur- und Begegnungszentrum Zeughausareal Uster
Medienmitteilung 10.07.2025
Das Kultur- und Begegnungszentrum Uster ist ein bedeutendes Bauvorhaben für die Bevölkerung der Regionen Zürcher Oberland und Oberes Glatttal. Entstehen soll ein einzigartiger Begegnungsort für alle. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, das Vorhaben mit einem Beitrag von 10 Mio. Franken zu unterstützen. Er stärkt damit die regionale Kulturinfrastruktur und bekräftigt das Engagement für den Standort Uster und das Umland sowie die enge Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Stadt und Kanton.
Der Beitrag an die Stadt Uster von insgesamt 10 Mio. Franken für den Bau des Kultur- und Begegnungszentrums auf dem Zeughausareal setzt sich aus 7 Mio. Franken aus dem Kulturfonds und 3 Mio. Franken aus dem Gemeinnützigen Fonds zusammen. Der Regierungsrat setzt mit dem Beitrag ein klares Zeichen zur Förderung der regionalen Kulturinfrastruktur und zur nachhaltigen Entwicklung der Stadt Uster und ihrer Region.
Bedeutendes Bauvorhaben für Uster und Region
Die Stadt Uster hat im April 2024 ein Gesuch um Unterstützung des Bauvorhabens «Kultur- und Begegnungszentrum Zeughausareal Uster» in Höhe von 10 Mio. Franken beim Kulturfonds eingereicht. Die Gesamtkosten des Vorhabens inkl. Vorleistungen wie Grundstückkosten und Projektierungskredit belaufen sich auf 45,8 Mio. Franken. Der Baubeginn ist geplant für das 3. Quartal 2026, eröffnet werden soll das Kultur- und Begegnungszentrum Ende 2028.
Das 25'000 Quadratmeter grosse Zeughausareal im Herzen der Stadt Uster ist bereits heute ein lebendiger Begegnungsort mit diversen Zwischennutzungen. Die geplante Entwicklung erfolgt schrittweise und unter Einbezug der Bevölkerung. Das Architekturbüro EM2N aus Zürich realisiert das Projekt, das zwei Neubauten und die Sanierung des denkmalgeschützten Zeughauses umfasst. Das Raumprogramm sieht unter anderem einen grossen Saal, eine kleine Bühne, zwei Kinos, einen Ausstellungsraum, ein Foyer sowie ein Restaurant und öffentliche Grünflächen vor.
Das neue Kultur- und Begegnungszentrum verfügt künftig über Räume für Ateliers, Kulturproduktionen, das Jazzmuseum Swissjazzorama, ein Musiklokal und ein Restaurant. Neben kulturellen Angeboten steht die multifunktionale Infrastruktur auch Wirtschaftsorganisationen, politischen Institutionen, Vereinen, Bildungseinrichtungen und der breiten Bevölkerung offen.
Breite Unterstützung
Die Stadt Uster und die umliegenden Regionen Zürcher Oberland und Oberes Glatttal profitieren von diesem zukunftsweisenden Bauvorhaben. Bereits heute wird rund ein Drittel der Flächen von externen Nutzenden aus der weiteren Region verwendet. Das Areal wird somit weit über Uster hinaus zu einem wichtigen Treffpunkt für Kultur, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.
Die Bevölkerung von Uster hat das Projekt mehrfach unterstützt, zuletzt mit dem klaren Ja zum Baukredit von 36,6 Mio. Franken am 9. Juni 2024. Auch angrenzende Gemeinden, die Standortförderung Zürioberland, das kantonale Bildungszentrum Uster sowie die Bechtler-Stiftung unterstreichen in ihren Stellungnahmen die regionale Bedeutung des Projekts. Die umliegenden Gemeinden wollen das Vorhaben zudem durch die Zeichnung von Aktien der Zeughaus Uster AG finanziell fördern.
Kultur in den Regionen und mittelgrossen Städten stärken
Der Kanton Zürich wächst, insbesondere in den Agglomerationen und mittelgrossen Städten. Diese regionalen Zentren gestalten die Lebensräume vieler Menschen – auch mit ihrem kulturellen Angebot. Der Regierungsrat betont in seinen Legislaturzielen 2023-2027 die Wichtigkeit der regionalen Zentren und setzt sich zum Ziel, diese zu Orte für Kultur und gesellschaftliches Miteinander zu stärken. Die Fachstelle Kultur setzt dies seit 2024 verstärkt mit dem Pilotprojekt «Kulturprogramm für mittelgrosse Städte» um.
Mit dem Beitrag an das Kultur- und Begegnungszentrum auf dem Zeughausareal Uster unterstreicht der Regierungsrat diese Ziele. Gleichzeitig ist der Beitrag ein klares Bekenntnis zum Standort Uster und zu dessen Umland. Das Projekt ist Ausdruck einer engen Zusammenarbeit und Kollaboration zwischen den Gemeinden, der Stadt Uster und dem Kanton Zürich.
Der Antrag wird dem Kantonsrat zur Genehmigung unterbreitet.