Zinsen auf bezahlte Steuern leicht reduziert

Der Regierungsrat passt den Vergütungs- und den Ausgleichszins dem veränderten Umfeld an. Die neuen Zinsen gelten ab dem 1. Januar 2026.

Angesichts der jüngsten Entwicklungen im Zinsumfeld senkt der Regierungsrat den Vergütungszins von 1 auf 0.75 Prozent. Der Vergütungszins wird Steuerpflichtigen gutgeschrieben, die ihre Steuern bereits vor der Fälligkeit bezahlen oder aufgrund der provisorischen Rechnung zu viel einbezahlt haben. Als Stichtag gilt meistens der 30. September des Steuerjahres. Auch der neue, leicht reduzierte Zins ist im Vergleich mit den Zinssätzen für Privat- und Sparkonten attraktiv. Somit haben die Steuerpflichtigen weiterhin einen Anreiz, die Steuern frühzeitig zu zahlen.

Der Kanton Zürich verzinst die Steuerforderungen konsequent sowohl vor als auch nach der Fälligkeit. Entsprechend senkt der Regierungsrat auch den Ausgleichszins auf 0.75 Prozent. Diesen Zinssatz wenden die Steuerämter für den Zeitraum zwischen der Fälligkeit der Steuern und dem Eingang der definitiven Steuerrechnung an; ebenso für jene Beträge, um welche die definitive Rechnung höher ausfällt als die provisorische.

Unverändert bleibt der Verzugszins. Dieser wird auf Steuerforderungen erhoben, wenn die Schlussrechnung nicht innert 30 Tagen bezahlt wird.
 

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