Kanton will Chancen auf einen Berufsabschluss erhöhen
Medienmitteilung 17.04.2025
Jugendliche und Erwachsene sollen beim Erwerb eines Lehrabschlusses unterstützt werden. Der Regierungsrat schlägt dazu verschiedene Änderungen im Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz (EG BBG) sowie in den dazugehörigen Ausführungsverordnungen vor. Er hat heute die Vernehmlassung gestartet.
Eine abgeschlossene Lehre ist die Grundlage für eine erfolgreiche berufliche Laufbahn. Wer über ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) verfügt, hat bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Bund und Kantone haben darum als langjähriges bildungspolitisches Ziel festgelegt, dass 95 Prozent der Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 25 Jahren einen Abschluss auf der Sekundarstufe II haben sollen.
Der Kanton Zürich will Jugendliche und Erwachsene ohne Lehrabschluss beim Erwerb eines solchen unterstützen. Er setzt dabei einerseits auf die Vorbereitung auf eine berufliche Grundbildung und andererseits auf die Nachholbildung. Der Regierungsrat gibt den Vorschlag nun in die Vernehmlassung. Die vorgeschlagenen Änderungen im Bereich Nachholbildung entsprechen dem Anliegen der Motion «Chancen auf erfolgreichen Berufsabschluss erhöhen».
Vorbereitung auf die Lehre vereinheitlichen
Die Vorlehre ist ein kantonales Angebot mit dem Ziel, Jugendliche und junge Erwachsene auf den Einstieg in die berufliche Grundbildung vorzubereiten. Der praktische Teil findet im Vorlehrbetrieb im gewählten Berufsfeld, der schulische Teil an einer Berufsfachschule statt. Die Vorlehre steht Volksschulabsolventinnen und -absolventen, spät zugewanderten Personen wie auch Geflüchteten offen.
Im Gegensatz zur Vorlehre ist der Zugang zur Integrationsvorlehre (INVOL) beschränkt auf spät zugewanderte Personen und Geflüchtete. Mit Annahme der Motion 21.3964 durch die eidgenössischen Räte in der Wintersession 2021 wurde die Weiterführung des Bundesprogramms INVOL beschlossen. Aufgrund dessen soll die INVOL auch auf kantonaler Ebene weitergeführt werden.
Gemäss dem Vernehmlassungsvorschlag sollen die Vorlehre und die INVOL ab dem Schuljahr 2028/2029 unter der Bezeichnung «Vorlehre» in Bezug auf Aufbau und Anforderungen vereinheitlicht werden. Damit sollen alle Lernenden gleich beschult werden, die eine Vorlehre im selben Berufsfeld absolvieren. Durch die Harmonisierung werden neben den schulischen Inhalten künftig auch der Anmeldeprozess und die Fristen für die Ausbildungsbetriebe einheitlich sein.
Nachträglichen Lehrabschluss fördern
Lernende, die das Qualifikationsverfahren nicht bestanden haben und deren Lehrverhältnis nicht verlängert wurde, sollen bei der Vorbereitung zur Wiederholung der Abschlussprüfungen unterstützt werden. Für diese Personen soll künftig der Besuch der Berufsfachschule sowie der überbetrieblichen Kurse kostenlos sein.
Zudem sollen Erwachsene gefördert werden, die ein EBA oder ein EFZ nachholen wollen. Deshalb soll der Kanton künftig die Kosten für den Besuch des Berufsfachschulunterrichts und der ergänzenden Bildung vollständig, jene der überbetrieblichen Kurse mehrheitlich übernehmen.
Der Kanton rechnet für die im Rahmen der Vorlage «Förderung Abschluss auf Sekundarstufe II für Erwachsene» vorgesehenen Massnahmen mit jährlichen Mehrkosten von rund 4,5 Mio. Franken. Der Regierungsrat hat die Bildungsdirektion ermächtigt, eine Vernehmlassung zu dieser Vorlage durchzuführen. Die Vernehmlassung dauert drei Monate.
