Wahlen der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vom 9. Februar 2025 im Bezirk Zürich: Regierungsrat weist Stimmrechtsrekurs ab
Medienmitteilung 07.02.2025
Ein Stimmberechtigter hat im Zusammenhang mit der Wahl der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vom 9. Februar 2025 beim Regierungsrat Stimmrechtsrekurs gegen den Bezirksrat Zürich als wahlleitende Behörde erhoben. Der Regierungsrat erkennt im Verfahren dieser Erneuerungswahl keine Verletzung der politischen Rechte und weist den Rekurs ab.
Im Bezirk Zürich sind für die Amtsdauer 2025-2029 unter anderem 35 Stellen der Staatsanwaltschaft zu besetzen. Die Interparteiliche Konferenz des Bezirks Zürich schlägt jeweils Kandidatinnen und Kandidaten vor, die in der Regel in stiller Wahl gewählt werden. Für die aktuelle Wahl sind allerdings anstelle von 35 nur 33 Wahlvorschläge eingereicht worden. Die 33 Vorgeschlagenen hat der Bezirksrat daraufhin in stiller Wahl gewählt; während für die restlichen zwei Stellen am 9. Februar 2025 eine Urnenwahl stattfinden muss.
Der Rekurrent bemängelt, dass sich in den Wahlunterlagen zur Urnenwahl weder Wahlvorschläge noch Informationen zu den Kandidierenden finden lassen. Das Wahlverfahren rügt der Rekurrent zudem als intransparent. Er verlangt, dass die Wahl vom 9. Februar 2025 abgesagt und neu angesetzt werde.
Der Regierungsrat weist den Rekurs ab. Er kommt zum Schluss, dass der Bezirksrat als wahlleitende Behörde das Verfahren der Erneuerungswahl gesetzeskonform durchgeführt und die Wahlunterlagen korrekt zusammengestellt hat. Der Regierungsrat erkennt keine Rechtsverletzung: Der Bezirksrat hat weder eine korrekte Wahl verunmöglicht noch anderweitig die politischen Rechte verletzt. Weil sich bis zum Druck der Wahlzettel keine Interessentinnen und Interessenten für die zwei an der Urne zu wählenden Stellen der Staatsanwaltschaft gemeldet haben, konnte den Wahlunterlagen kein Beiblatt mit Informationen zu den Kandidierenden beigelegt werden.
Allerdings hätte der Regierungsrat einen Hinweis auf die bereits erfolgte stille Wahl von 33 der 35 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und die damit verbundene amtliche Veröffentlichung des Ergebnisses dieser stillen Wahl als hilfreich erachtet.