Einwohnerregister: Einheitliche Praxis, bessere Daten

Die Einwohnerregister der Zürcher Gemeinden sollen einheitlicher werden, um die Qualität der erfassten Daten zu verbessern. Zudem sollen die Gemeinden im Gesundheitsbereich einfacher zusammenarbeiten können. Der Regierungsrat hat die dafür notwendige Änderung des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

Die Einwohnerregister enthalten Daten von allen Personen, die sich in einer Gemeinde niedergelassen haben oder aufhalten. Darunter sind Angaben wie beispielsweise Name, Geburtsdatum, Zivilstand, Zu- und Wegzug oder die Wohnadresse.

Das Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister ist 2016 in Kraft getreten, die zugehörige Verordnung 2018. Die Erlasse regeln, wie die Einwohnerdienste der Zürcher Gemeinden ihre Register führen. Daneben schreiben sie vor, wie der Kanton die kantonale Einwohnerdatenplattform (KEP) führt. Die Plattform enthält Kopien der Daten, welche die Einwohnerdienste der Gemeinden in ihren Registern erfassen. Verschiedene Organisationen beziehen daraus Daten, wenn dafür eine Rechtsgrundlage besteht.

Das Gesetz hat sich bewährt, es zeigt sich in der praktischen Anwendung jedoch auch Verbesserungsbedarf. So führen die Gemeinden die Register beispielsweise noch nicht überall einheitlich. Dies beeinträchtigt auch die Qualität der Daten in der KEP. Die Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich hat das Gesetz deshalb überarbeitet. Die Änderung sieht klarere Bestimmungen vor, damit alle Einwohnerdienste im Kanton die Meldungen korrekt und einheitlich erfassen können. Zudem soll die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden im Gesundheitsbereich einfacher werden.

Anpassungen in verschiedenen Bereichen

In die Revision sind Erkenntnisse aus der Praxis und Anliegen aus der Vernehmlassung eingeflossen. Sie sieht unter anderem folgende Änderungen vor:

Zusatzmerkmale:

Die Gemeinden sollen in ihren Einwohnerregistern nur noch jene Einwohnerdaten eintragen, die der Bund und der Kanton vorgeben. Dazu gehören zum Beispiel der vollständige Name, das Geburtsdatum oder die AHV-Nummer. Die Gemeinden können weitere Einwohnerdaten sammeln, wenn sie dies in einem Gemeindeerlass vorsehen und die Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben brauchen. Sie müssen diese aber ausserhalb des Einwohnerregisters führen. Das dient der Einheitlichkeit der Register.

Zusammenarbeit der Gemeinden im Gesundheitsbereich:

Mit der Revision wird das Anliegen der kantonsrätlichen Motion «Zusammenarbeit der Gemeinden im Gesundheitsbereich verbessern» umgesetzt. So sollen neu auch gemeindeübergreifende Organisationen wie die Spitex Daten direkt aus der KEP beziehen können. Heute müssen sie dies für jede Gemeinde einzeln tun. Die Änderung entlastet die Gemeinden, reduziert den administrativen Aufwand und fördert eine effizientere Zusammenarbeit.

Erfassung von Minderjährigen:

Eine klare Regelung soll dafür sorgen, dass Gemeinden Kinder und Jugendliche im Einwohnerregister korrekt und einheitlich erfassen. Damit ist beispielsweise die Niederlassung bei getrenntlebenden Elternteilen nachvollziehbarer.

Streichung von Personen aus dem Einwohnerregister:

Die Revision regelt, wann Gemeinden Personen deren Aufenthalt nach einem Wegzug unbekannt ist, aus dem Einwohnerregister streichen können. Dadurch sollen die Register aktuell und korrekt bleiben und die Gemeinden Rechtssicherheit erhalten.

Die Revision ermöglicht eine zeitgemässe, effiziente und rechtssichere Weiterentwicklung des Meldewesens. Mit Blick auf die Rolle der kantonalen Einwohnerdatenplattform für die Digitalisierung im Kanton ist dies von grosser Bedeutung.
 

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