Kanton Zürich unterstützt Gemeinden bei der Velonetzplanung

Das kantonale Velonetz soll engmaschiger erschlossen werden. Damit stehen die Gemeinden vor neuen, planerischen Herausforderungen. Die Fachstelle Veloverkehr des Amts für Mobilität unterstützt die Zürcher Gemeinden im Rahmen des vom Kantonsrat 2021 beschlossenen Veloförderprogramms mit einem kostenlosen Beratungsangebot.

Das Bundesgesetz über Velowege verpflichtet Kantone und Gemeinden, bis Ende 2027 ein zusammenhängendes Velonetz zu planen und dieses bis Ende 2042 baulich umzusetzen. Im Kanton Zürich ist dieses seit 2016 im kantonalen Velonetzplan festgehalten, den die Regionen in ihre regionalen Richtpläne überführt haben. Das Gesetz sieht weiter vor, dass die Gemeinden den Netzplan mit lokalen Zielen feinmaschig ergänzen.

Viele Gemeinden stehen bei der kommunalen Veloverkehrsplanung vor planerischen und organisatorischen Herausforderungen. Der Kanton möchte die Gemeinden bei dieser Aufgabe bestmöglich unterstützen. Das 2021 durch den Kantonsrat beschlossene Veloförderprogramm 2 sieht deshalb mit der Massnahme «Sprechstunde Veloförderung» die Schaffung eines Beratungsangebotes für kommunale Behörden im Themenfeld Veloverkehrsplanung vor.

Modular aufgebautes Beratungsangebot

Das Beratungsangebot wird durch die Fachstelle Veloverkehr des Amts für Mobilität angeboten. Die Beratung soll die Gemeinden darin unterstützen, wie sie kommunale Velonetze planen und umsetzen können, um den Anforderungen des Bundesgesetzes über Velowege zu entsprechen. Um sicherzustellen, dass das Angebot den unterschiedlichen Bedürfnissen der Gemeinden bestmöglich entspricht, ist es modular aufgebaut. Dabei liegt der Schwerpunkt der Wissensvermittlung auf einer dem Veloverkehr angepassten Infrastruktur. Die Gemeinden können einzelne oder mehrere Module buchen und so ein für sie passgenaues Programm zusammenstellen.

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