Einwohnerhöchststand im Kanton Zürich

Ende 2023 wohnten zum ersten Mal mehr als 1,6 Millionen Menschen im Kanton Zürich. Im Laufe des vergangenen Jahres ist die Bevölkerung um rund 24’000 Personen oder 1,5 Prozent gewachsen. Grund für das Wachstum ist vor allem die Zuwanderung, wobei erstmals auch die Menschen aus der Ukraine mit Schutzstatus S zur Wohnbevölkerung zählen. Die Zahl der Geburten ist hingegen das zweite Jahr in Folge gering. Mit Blick auf die Regionen haben sich das Furttal, das Unterland und der Raum Winterthur besonders dynamisch entwickelt. Dies zeigt die aktuelle Bevölkerungserhebung des Statistischen Amts des Kantons Zürich.

1’601’434 Personen umfasste die zivilrechtliche Bevölkerung des Kantons Zürich Ende 2023, etwa 24’000 mehr als vor einem Jahr. Der Zuwachs entspricht etwa der Einwohnerzahl von Bülach. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Wachstumsrate deutlich zugenommen und erreicht mit rund 1,5 Prozent den höchsten Wert seit 2010.

Neu zählen auch Personen mit Schutzstatus S

Wie in den vergangenen Jahren macht die Zuwanderung aus dem Ausland den grössten Anteil am Bevölkerungswachstum aus, fast neun Zehntel der Zunahme sind darauf zurückzuführen. Die aussergewöhnlich starke Zuwanderung im Vergleich zu den Vorjahren liegt vor allem an den aus der Ukraine geflüchteten Menschen mit Schutzstatus S. Diese leben zwar grösstenteils schon seit 2022 im Kanton Zürich, zählen aber definitionsgemäss erst nach einer Aufenthaltsdauer von 12 Monaten zur zivilrechtlichen Wohnbevölkerung. Die übrige Zuwanderung bewegte sich 2023 nur auf leicht überdurchschnittlichem Niveau. Im Austausch mit den anderen Kantonen der Schweiz wandern – wie schon in den vergangenen drei Jahren – etwas mehr Menschen aus als ein.

Zahl der Geburten weiterhin tief

Auch die natürlichen Bevölkerungsbewegungen – Geburten und Todesfälle – tragen zur Bevölkerungsentwicklung des Kantons Zürich bei. Nach dem starken Einbruch im Vorjahr ist die Zahl der Geburten im Jahr 2023 aber weiterhin tief. Weil auch die Zahl der Todesfälle stabil geblieben ist, trägt der Geburtenüberschuss nach ersten Schätzungen nur etwa zehn Prozent zum Bevölkerungswachstum bei. Die Schätzungen legen auch nahe, dass der Geburtenüberschuss derzeit etwa 50 Prozent geringer ist als in den Jahren vor der Corona-Pandemie.

Regionen wachsen unterschiedlich stark

Die Bevölkerung wächst in allen Zürcher Regionen, aber nicht überall im selben Ausmass. Das mit Abstand stärkste Wachstum verzeichnet das Furttal mit 3,1 Prozent. Das ist doppelt so viel wie im Kantonsdurchschnitt und mehr als dreimal so viel wie am Pfannenstiel, der Region mit dem geringsten Wachstum im Jahr 2023. Das Furttal wächst vor allem in den stadtnahen Agglomerationsgebieten. Ähnliches gilt auch für das Unterland, welches mit 2,1 Prozent das zweitstärkste regionale Wachstum verzeichnet. Auch der Raum Winterthur entwickelt sich mit einer Rate von 1,8 Prozent überdurchschnittlich, hier fallen aber eher die ländlichen Gebiete durch eine besonders ausgeprägte Dynamik auf. Im Vergleich zum Vorjahr hat das Wachstum in allen Regionen deutlich angezogen, am stärksten fiel der Schub im Weinland und im Furttal aus (von 0,2 auf 1,5, respektive von 0,6 auf 3,1 Prozent).

Zwei Drittel des Wachstums in Städten

Mit Blick auf die Gemeinden zeigt sich, dass der grösste Teil des letztjährigen Bevölkerungswachstums – rund zwei Drittel – auf die Städte entfällt, also auf Gemeinden mit mindestens 10’000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Im Vorjahr war der Anteil der Städte jedoch noch grösser. Auch die Konzentration des Wachstums auf nur wenige Gemeinden hat sich etwas entspannt: Während die Hälfte des Wachstums im Vorjahr noch auf lediglich drei Gemeinden entfiel, sind es 2023 deren acht, nämlich Zürich, Winterthur, Regensdorf, Dübendorf, Wädenswil, Uster, Bülach und Adliswil. Betrachtet man nicht die absolute, sondern die prozentuale Bevölkerungsentwicklung, wachsen eher kleine Gemeinden am stärksten. Die Spitzenreiter im letzten Jahr waren Uitikon (7,8 Prozent), Höri (5,9 Prozent) und Regensdorf (5,0 Prozent).

Ausländische Bevölkerung stammt meist aus Europa

Die Zahl der ausländischen Staatsangehörigen belief sich Ende 2023 auf rund 455’000, was einem Anteil von 28,4 Prozent entspricht. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Bestand der ausländischen Bevölkerung um 4,5 Prozent gewachsen. Das ist die höchste Wachstumsrate seit 2010. Fast zwei Drittel der ausländischen Bevölkerung stammen aus einem EU- oder EFTA-Staat, über 80 Prozent aus Europa. Die Nachbarländer Deutschland und Italien stellen mit 87’500 und 60’200 Personen die mit Abstand grössten Ausländergruppen. Danach folgen Portugal, Spanien und der Kosovo. Am stärksten zugelegt haben 2023 die Personengruppen ukrainischer (8’554), spanischer (1’319), italienischer (1’216), deutscher (957) und polnischer (780) Nationalität.

Historischer Mitgliederschwund bei den Kirchen

Ende 2023 war die Zürcher Bevölkerung zu 23,3 Prozent evangelisch-reformiert und zu 21,7 Prozent römisch-katholisch, die beiden grossen christlichen Kirchen umfassen damit zusammen noch etwa 720’000 Mitglieder. Mehr als die Hälfte der Kantonsbevölkerung gehört gar keiner oder einer anderen Religionsgemeinschaft an. Im Vergleich zum Vorjahr haben die beiden grossen Kirchen weiter Mitglieder verloren, die evangelisch-reformierte rund 12’400 (-3,2 Prozent), die römisch-katholische 13’300 (-3,7 Prozent). Das ist für beide Kirchen der grösste jemals erfasste Mitgliederschwund innerhalb eines Jahres.

Detaillierte Informationen zur Bevölkerung im Kanton Zürich

Detaillierte Tabellen und Grafiken zur Bevölkerungsstruktur und -entwicklung in den Gemeinden, Bezirken und Regionen sind online erhältlich.
zh.ch/de/soziales/bevoelkerungszahlen/bestand-struktur.html

Wozu dienen die Bevölkerungszahlen?

Die kantonale Bevölkerungserhebung wird seit 1962 jährlich durchgeführt. Die Zahlen dienen in erster Linie als Grundlage für die Festsetzung des kantonalen Finanzausgleichs, darüber hinaus zum Beispiel auch als Schlüssel für die Verteilung der Kantonsratssitze auf die Wahlkreise.

Wie wird bei der kantonalen Bevölkerungserhebung gezählt?

Die Erfassung erfolgt jährlich per 31. Dezember. Zur zivilrechtlichen Wohnbevölkerung einer Gemeinde zählen nur Personen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde, nicht jedoch jene mit Nebenwohnsitz. Bei den schweizerischen Staatsangehörigen sind es jene, die in der Gemeinde gemeldet sind. Bei den ausländischen Staatsangehörigen sind es sämtliche Personen mit Ausweis B (Aufenthalterinnen und Aufenthalter) oder C (Niedergelassene) und von den übrigen ausländerrechtlichen Kategorien all jene Personen, die seit mindestens einem Jahr ununterbrochen in der Gemeinde leben. Nicht gezählt werden Personen im Asylverfahren.

Weshalb provisorisch?

Da die Gemeinden ihre Einwohnerdaten per 31.12. bis Ende Januar an das Statistische Amt liefern müssen, ist die kantonale Einwohnerzahl anfangs Februar bereit für die Veröffentlichung. Die kommunalen Bevölkerungszahlen werden in der nun vorliegenden provisorischen Form Anfang März im Amtsblatt publiziert. Erst nach Ablauf einer Rekursfrist von 30 Tagen werden sie definitiv.
 

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