Regierungsrat weist Gesuch um vorsorgliche Massnahmen in Sachen Flughafenabstimmung ab

Der Regierungsrat hat das Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen zur Einsprache gegen den Beleuchtenden Bericht zur kantonalen Volksabstimmung über die Verlängerung der Pisten 28 und 32 des Flughafens Zürich abgewiesen.

Das Referendumskomitee «NEIN zum Pistenausbau» hat dem Regierungsrat ein Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen zur Einsprache gegen den Beleuchtenden Bericht zur Abstimmung vom kommenden 3. März gestellt. Beantragt wird, dass die Abstimmungszeitung unverzüglich vom Internet zu nehmen und der Druck bzw. deren Anlieferung an die Gemeinden unverzüglich zu stoppen sei. Wenn dies nicht mehr möglich sein sollte, sei den Gemeinden zu verbieten, die Abstimmungszeitung den Stimmberechtigten zuzustellen.

Gegenstandslos und unverhältnismässig

Die Abstimmungsunterlagen waren zum Zeitpunkt der Gesuchstellung bereits gedruckt und an die Gemeinden und Logistikpartner ausgeliefert. Vor diesem Hintergrund fällt der Antrag der Einsprecher betreffend Stopp von Druck und Anlieferung der Unterlagen infolge Nichterfüllbarkeit dahin. Würde den Gemeinden die Zustellung der Abstimmungszeitung an die Stimmberechtigten untersagt, wären alle darin enthaltenden Berichte und nicht nur derjenige zu den Pistenverlängerungen betroffen. Das öffentliche Interesse der Stimmberechtigten an einer rechtzeitigen Zustellung der Abstimmungszeitung und damit an einer Information über alle zur Abstimmung stehenden kantonalen Vorlagen überwiegt das Interesse der Einsprecher. Auch wäre es für die Stimmberechtigten nicht nachvollziehbar und würde die freie Meinungsbildung beeinträchtigen, wenn die Internet- und gedruckte Fassung der Abstimmungszeitung nicht übereinstimmen würden. Der Regierungsrat hat das Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen daher in allen Punkten abgewiesen.

Über die noch hängige Einsprache gegen den Beleuchtenden Bericht zu den Pistenverlängerungen wird der Regierungsrat demnächst entscheiden.

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