Prämienverbilligungen: Irreführende Berichterstattung des «Tages-Anzeiger»

Gemäss gesetzlicher Vorgaben richtet der Kanton Zürich individuelle Prämienverbilligungen (IPV) an Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen aus. Die Beiträge dafür haben jährlich zugenommen. Im Jahr 2023 stehen 1.1 Mia. Franken zur Verfügung (vgl. Medienmitteilung vom 6. Oktober 2022). Über die Beiträge für 2024 wird der Regierungsrat demnächst entscheiden.

Neues «gerechteres» IPV-System

Das IPV-System, welches 2021 eingeführt wurde, legt den Fokus auf die Bedarfsgerechtigkeit – jene Personen erhalten IPV, welche am meisten darauf angewiesen sind (vgl. Erläuterungen zum EG KVG). Es ist ein gerechteres System als das alte und sorgt dafür, dass jeder Franken über die Jahre am richtigen Ort ankommt. Die Berichterstattung in der heutigen Ausgabe des «Tages-Anzeiger» (Natalie Rickli will dem Mittelstand die Prämienverbilligung kürzen) ist nicht korrekt, weil die Gesundheitsdirektion und ihre Vorsteherin ein System umsetzen, welches vom Kantonsrat so beschlossen wurde. Die Gesundheitsdirektion hat zudem stets betont, dass mit dem neuen System noch Erfahrungen gesammelt werden müssen, damit es optimal greifen kann.

Bezügerquote: Höhere Beiträge pro Kopf

Das neue System sieht vor, dass jene Personen mehr IPV erhalten, welche am meisten darauf angewiesen sind. Dies bedingt, dass Personen, welche noch unter dem alten System eine IPV erhalten haben, u. U. nach dem neuen System keine IPV mehr erhalten. Zum Beispiel haben jene jungen Erwachsenen den Anspruch verloren, für welche eine hohe provisorische IPV aufgrund alter Steuerdaten ausgerichtet wurde, obwohl sie im Anspruchsjahr als erwerbstätige Person gut verdient haben. Dies führt zu einer tieferen Bezügerquote. Zur tieferen Bezügerquote hat auch die Anrechnung von 10% des Vermögens beigetragen (§5 Abs 1 lit d EG KVG). Ein weiterer Grund sind die steigenden Krankenkassen-Prämien, welche stärker zunehmen als die Löhne. Dies führt dazu, dass insbesondere die unteren Einkommen noch stärker belastet werden. Entsprechend muss ein grösserer Anteil der zur Verfügung stehenden IPV-Mittel für die Entlastung der Personen in den unteren Einkommensbereichen eingesetzt werden. Die Konsequenz davon ist, dass die Bezügerquote leicht abnimmt.

Neue Teile des Mittelstandes profitieren von IPV

Weil unter dem neuen System z. B. Personen mit viel Vermögen keine IPV mehr erhalten, bleibt mehr Geld, um zusätzliche, neue Einkommensschichten, die dem «Mittelstand» zuzuordnen sind, mit Prämienverbilligungen zu entlasten. So ist es mit dem neuen System beispielsweise möglich, dass ein Haushalt, in welchem zwei miteinander verheiratete Personen ohne Kinder leben, mit einem gemeinsamen Einkommen von bis zu CHF 79'000.– IPV erhalten (nach dem alten System lag die Obergrenze bei CHF 49'000.–, vgl. untenstehende Grafik). Andere Personen aus dem «Mittelstand» haben den Anspruch verloren (z. B. aufgrund des Vermögens oder anderer Bedarfsgerechtigkeitskriterien, die der Gesetzgeber festgelegt hat). Im neuen System wird der «Mittelstand» also weder pauschal benachteiligt noch bevorzugt. Es gilt eine differenzierte Beurteilung vorzunehmen, was wir auch vom «Tages-Anzeiger» erwarten.

[Grafik siehe Medienmitteilung im Anhang]

Die Gesundheitsdirektion hat beim «Tages-Anzeiger» interveniert und prüft rechtliche Schritte.

IPV nach neuem System

Mit Einführung des EG KVG gilt im Kanton Zürich seit dem Jahr 2021 ein neues System, welches vorsieht, dass jene Personen eine Prämienvergünstigung erhalten, die im entsprechenden Jahr auch tatsächlich einen Anspruch haben. Der Anspruch auf die Prämienverbilligung wird im ersten Schritt provisorisch verfügt. Es werden 80 Prozent des auf der Basis der aktuellsten definitiven Steuerfaktoren errechneten Betrags an die Krankenversicherung überwiesen. Die definitive Verfügung kann erstellt werden, sobald die definitiven Steuerfaktoren für das jeweilige IPV-Anspruchsjahr vorliegen. Für Personen, welche IPV beantragt haben, kann dies dazu führen, dass sie nach definitiver Steuerveranlagung zusätzliche Beiträge erhalten oder zurückzahlen müssen. Es war der politische Wille des Kantonsrates, eine zwar aufwändige, dafür aber den effektiven Verhältnissen entsprechende Auszahlung sicherzustellen. Das neue System im Kanton Zürich ist sehr gerecht, jeder Franken kommt über die Jahre am richtigen Ort an. Dadurch ist es aber auch sehr kompliziert und die Umsetzung noch nicht zufriedenstellend. Aktuell gilt es, mit dem neuen System Erfahrungen zu sammeln, um entsprechende Schlüsse zu ziehen und allfälligen Anpassungsbedarf zu eruieren.

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