Prämienverbilligungen 2023: Im Kanton Zürich stehen über 1 Milliarde Franken zur Verfügung

Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, erhalten von Bund und Kanton einen finanziellen Beitrag an ihre Krankenkassenprämien. Der Regierungsrat legt jährlich fest, wie viel der Kanton insgesamt beisteuert. Demnach stehen im Jahr 2023 im Kanton Zürich für die Prämienverbilligung insgesamt über 1 Milliarde Franken zur Verfügung.

Der Regierungsrat hat die definitive Kantonsbeitragsquote für das Jahr 2023 auf 92 Prozent des Bundesbeitrages (539,3 Millionen Franken) und damit 496,2 Millionen Franken festgelegt. Hinzu kommen Mittel der Sicherheitsdirektion für die Prämienverbilligung für vorläufig Aufgenommene im Umfang von 45,6 Millionen Franken. Insgesamt stehen im Jahr 2023 im Kanton Zürich für die Prämienverbilligung also über 1 Milliarde Franken zur Verfügung. Davon werden rund 600 Millionen Franken für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) verwendet, rund 420 Millionen Franken für die Übernahme der Prämien von Personen, die Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe beziehen, und rund 50 Millionen Franken für Verlustscheinabgeltungen der Krankenversicherer.

IPV: Festlegung des Eigenanteilssatzes 2023

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (EG KVG) müssen IPV-Berechtigte einen Grundbetrag – in der Regel 40 Prozent der Prämie – selbst bezahlen. Zusätzlich zu diesem Grundbetrag müssen die Versicherten einen Eigenanteil finanzieren, der von ihrem massgebenden Einkommen abhängt. Für das Leistungsjahr 2023 beträgt der Eigenanteil 11,8 Prozent dieses Einkommens für Verheiratete und registrierte Partnerinnen und Partner und 9,4 Prozent für die übrigen Personen. Die restlichen Prämienkosten übernimmt der Kanton.

Die Einkommensobergrenze zur Unterstützung von Familien mit minderjährigen Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung wurde bereits im Frühling bestimmt. Sie liegt bei Familien mit mindestens einer oder einem jungen Erwachsenen in Ausbildung bei einem massgebenden Einkommen von Fr. 90’000 und bei Familien mit ausschliesslich minderjährigen Kindern bei
Fr. 67’500. Familien mit massgebendem Einkommen bis zu diesen Grenzen zahlen für ihre minderjährigen Kinder nur 20 Prozent und für ihre volljährigen Kinder in Ausbildung nur 50 Prozent der Prämien.

Rückwirkende Senkung des Eigenanteils für das Jahr 2022

Vor einem Jahr hat der Regierungsrat den Eigenanteilssatz für das Jahr 2022 für Verheiratete und eingetragene Partnerinnen und Partner auf 14,1 Prozent und jenen für Einzelpersonen und Alleinerziehende auf 11,3 Prozent festgelegt. In den ersten Jahren der Umsetzung des neuen EG KVG hat sich gezeigt, dass der Eigenanteilssatz rückwirkend für das Jahr 2022 für Verheiratete von 14,1 auf 9,4 Prozent gesenkt werden kann, derjenige für Einzelpersonen und Alleinerziehende von 11,3 auf 7,5 Prozent. Dadurch werden die betroffenen Personen durch eine höhere IPV entlastet. Über die Höhe ihrer definitiven Prämienverbilligung bzw. die rückwirkende Anpassung werden sie von der SVA Zürich schriftlich informiert, sobald die definitiven Steuerdaten für 2022 vorliegen. Sie müssen nichts aktiv unternehmen.

In der Regel erhalten Personen mit Anspruch auf IPV von der SVA Zürich automatisch ein Formular zugestellt, um die IPV zu beantragen. Ist das nicht der Fall, können Anspruchsberechtigte jeweils bis Ende März des Folgejahres ein Gesuch für IPV einreichen. Der IPV-Rechner der SVA Zürich gibt Auskunft, ob ein Anspruch auf IPV besteht: www.svazurich.ch/ipv-rechner

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