Gesundheitsdirektion initiiert Anlaufstelle gegen Genitalbeschneidung von Mädchen und Frauen (Mädchenbeschneidung)

Zum Schutz von betroffenen und bedrohten Mädchen und Frauen richtet die Gesundheitsdirektion im Kanton Zürich eine Anlaufstelle zum Thema Genitalbeschneidung ein.

Medienkonferenz vom 21. September 2023
Aufzeichnung der Medienkonferenz vom 21. September 2023

Bei der weiblichen Genitalbeschneidung werden die äusseren weiblichen Geschlechtsorgane ohne medizinische Notwendigkeit teilweise oder vollständig entfernt. Die meisten Eingriffe erfolgen bei Mädchen im Alter zwischen 4 und 14 Jahren, häufig ohne Betäubung und unter unhygienischen Umständen. Viele betroffene Mädchen und Frauen leiden ihr Leben lang an den gesundheitlichen und seelischen Folgen der Beschneidung. Einige sterben gar während des Eingriffs oder an dessen Folgen. Der Regierungsrat verurteilt diese Praxis scharf. Da es sich bei der weiblichen Genitalbeschneidung um eine schwere Menschenrechtsverletzung handelt, verbieten das internationale Recht, die Gesetzgebung der Schweiz und die allermeisten weiteren nationalen Gesetzgebungen diese Eingriffe. Schätzungen zufolge sind dennoch schweizweit rund 22'000 – im Kanton Zürich etwa 2'900 – Mädchen und Frauen betroffen oder gefährdet, wobei die meisten Eingriffe vor allem in verschiedenen afrikanischen Ländern sowie in einigen Ländern Asiens und im Nahen Osten erfolgen.

2018 reichte die damalige Nationalrätin und heutige Regierungsrätin Natalie Rickli das Postulat mit Titel «Massnahmen gegen Mädchenbeschneidungen» im Nationalrat ein. In der Folge erstellte der Bundesrat einen Bericht, welcher einen schweizweiten Handlungsbedarf aufzeigte. Um Betroffene, Gefährdete, Fachpersonen und Angehörige kostenlos zu unterstützen, wird im Kanton Zürich die Anlaufstelle zum Thema Genitalbeschneidung geschaffen. Diese wird im Januar 2024 den Betrieb aufnehmen und vom Stadtärztlichen Dienst der Stadt Zürich im zentral gelegenen Ambulatorium Kanonengasse betrieben werden.

Die Hauptaufgaben der Anlaufstelle umfassen:

  • Information und Beratung von Angehörigen, Betroffenen und Gefährdeten sowie bei Bedarf Überweisung an spezialisierte Fachpersonen.
  • Austausch mit Verbänden und Organisationen, die in Kontakt mit Betroffenen und mit Kulturen sind, in denen weibliche Beschneidung praktiziert wird, insbesondere für die Community-Arbeit.
  • Beratung, Vernetzung und Sensibilisierung von institutionellen Leistungserbringern, z.B. Spitälern, Ärztinnen/Ärzte, Fach- und Beratungsstellen, Schulen und Kindertagesstätten, Asyl- und Flüchtlingsstrukturen.

Für die Planung und Konzeption der Anlaufstelle hat die Gesundheitsdirektion im Rahmen verschiedener Arbeitsgruppensitzungen bereits mit dem Thema vertraute Expertinnen und Experten, darunter Ärztinnen und Ärzte, das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz sowie Vertreter der Schulen, der Opferhilfe und der Polizei beigezogen.

Auch Sara Aduse, Botschafterin, Betroffene und Hauptfigur des Filmes «DO YOU REMEMBER ME?», die sich mit ihrer eigenen Stiftung Sara Aduse Foundation gegen weibliche Genitalbeschneidung einsetzt, hat das Projekt von Anfang an unterstützt. Sara Aduse: «Ich bin sehr dankbar für die Einrichtung dieser Anlaufstelle. Mädchenbeschneidung ist eine grausame Praxis, die das Leben von Tausenden von Mädchen und Frauen für immer beeinflusst. Es braucht auch in der Schweiz mehr Einrichtungen, die betroffenen Frauen Hilfestellungen, Werkzeuge und Wege aufzeigen, um ihre Geschichte zu verarbeiten und um sich zu schützen. Diese Anlaufstelle wird dazu beitragen, die notwendige Unterstützung bereitzustellen und das Bewusstsein für dieses schreckliche Unterfangen zu schärfen.»

Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli: «Mit der Schaffung dieser Anlaufstelle wollen wir betroffene sowie bedrohte Mädchen und Frauen besser schützen und mehr Sichtbarkeit für dieses Thema schaffen.»
 

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