Klimaziel im Energiegesetz wird aktualisiert

Letztes Jahr haben die Zürcherinnen und Zürcher den Schutz des Klimas in der Kantonsverfassung verankert. Nun beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, den Verfassungsartikel auf Gesetzesstufe zu konkretisieren und das veraltete Klimaziel im Energiegesetz zu aktualisieren.

Im Mai 2022 hat die Zürcher Stimmbevölkerung mit 67,1 Prozent einen neuen Artikel in die Kantonsverfassung aufgenommen, der dem Kanton und den Gemeinden den Auftrag erteilt, sich für die Begrenzung des Klimawandels und seiner Auswirkungen einzusetzen. Nun beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Energiegesetz entsprechend anzupassen. Er will darin gesetzlich verankern, dass im Kanton Zürich Netto-Null Treibhausgasemissionen in Übereinstimmung mit dem Bund bis spätestens 2050 erreicht werden sollen. Damit wird das veraltete CO2-Reduktionsziel im geltenden Energiegesetz aktualisiert. Netto-Null bedeutet, dass insgesamt keine Treibhausgasemissionen entstehen. Nicht vermeidbare Treibhausgase, etwa aus der Abfallverwertung oder der Landwirtschaft, müssen der Atmosphäre dauerhaft entzogen und gespeichert werden.

Aufgaben von Kanton und Gemeinden im Klimabereich regeln

Kanton und Gemeinden müssen gemäss den neuen Gesetzesbestimmungen dafür sorgen, dass Massnahmen ergriffen werden, die zum einen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen beitragen, und zum anderen zur Anpassung an den Klimawandel. Denn dieser ist im Kanton Zürich bereits heute deutlich spürbar. So können etwa Massnahmen zur Hitzeminderung das Lokalklima verbessern und die Gesundheitsbelastung verringern. Der Kanton und die Gemeinden können selbst Massnahmen ergreifen, aber auch Massnahmen anderer Akteure fördern. Das Energiegesetz soll neu auch festhalten, dass Kanton und Gemeinden mit ihren Beschaffungen zum Klimaschutz beitragen. Grosse Wirkung können sie erzielen mit der energetischen Sanierung eigener Gebäude, grossflächigen Solaranlagen auf ihren Dächern und Fassaden sowie der Umstellung ihrer Fahrzeugflotten auf emissionsfreie Antriebe.

Direktionsmassnahmen und ein Monitoring für den Weg Richtung Netto-Null

Die gesetzliche Verankerung der Klimaziele ist auch eine Massnahme zur Umsetzung der langfristigen Klimastrategie, die der Regierungsrat Anfang 2022 beschlossen hat. Die kantonalen Direktionen haben aktuell Massnahmen definiert, mit denen sie die Treibhausgasemissionen reduzieren und die Anpassung an den Klimawandel vorantreiben wollen. Die Umsetzung der Massnahmen und die Planung neuer Massnahmen ist eine laufende Aufgabe. Entsprechend wichtig ist es, zu wissen, wo der Kanton auf dem Weg in Richtung Netto-Null steht. Als Kompass für diesen Weg hat die Baudirektion ein Monitoring erarbeitet. Das Monitoring stellt über 20 Indikatoren dar, die Hinweise geben, wie sich die Treibhausgasemissionen im Kanton entwickeln. So zeigt es etwa an, wie sich die Anzahl fossil beheizter Gebäude entwickelt oder wie hoch der Anteil an elektrischen Fahrzeugen im Kanton Zürich ist.

Die Massnahmenplanung und das Monitoring zur Klimastrategie sind auf der kantonalen Website aufgeschaltet.

Baudirektor Martin Neukom
Der Baudirektor erläutert die Vorlage.

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