Kanton Zürich erhält neues Gesetz zur Standortförderung und Unternehmensentlastung

Der Regierungsrat setzt sich für attraktive Rahmenbedingungen ein – mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Innovationsstandorts weiter zu stärken. Mit dem neuen Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz werden die wesentlichen Ziele und Grundsätze der Standortförderung gesetzlich verankert. Zudem werden die Regelungen zur administrativen Entlastung der Unternehmen mit Anpassungen in das neue Gesetz überführt. Darüber hinaus schafft der Regierungsrat eine Grundlage, um Unterstützungsmassnahmen zugunsten von Unternehmen in Krisen künftig rasch finanzieren zu können.

Mit Beschluss Nr. 900/2020 hatte der Regierungsrat die Volkswirtschaftsdirektion beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen der Standortentwicklung zu überprüfen und einen Vorschlag zur Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Kantons Zürich zu unterbreiten. Die Vernehmlassung des daraus entstandenen Entwurfs des neuen Standortförderungsgesetzes dauerte vom 30. Juni bis 21. Oktober 2022. Sämtliche Teilnehmenden begrüssten die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Standortförderung, und auch die Integration der Unternehmensentlastung in das neue Gesetz stiess auf breite Zustimmung.

Standort Zürich weiter stärken

Der Regierungsrat verfolgt eine auf attraktive Rahmenbedingungen ausgerichtete Standortpolitik, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Innovationsstandorts zu erhalten und zu stärken. «Unser Ziel ist es, den Kanton Zürich als einen wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltigen Wirtschafts-, Forschungs- und Innovationsstandort mit einer Vielfalt an attraktiven Arbeitsplätzen weiter zu entwickeln», sagt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh. Im neuen Gesetz werden Zweck und Ziele der kantonalen Standortförderung sowie die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren gesetzlich verankert. Sie bilden die Grundlage für bedürfnisgerechte und wirkungsvolle Massnahmen, damit die Standortförderung den wirtschaftlichen Entwicklungen Rechnung tragen kann.

Integration der Unternehmensentlastung

Das bereits bestehende Gesetz zur administrativen Entlastung der Unternehmen hat eine unternehmens- und wirtschaftsfreundliche Regulierung und effiziente Behördenprozesse zum Ziel. Da gute Regulierungen ein wichtiger Standortfaktor sind, wird die Unternehmensentlastung als Teil der Standortförderung in das neue Gesetz integriert und gestärkt; das bestehende Gesetz aufgehoben. Die Regulierungsfolgenabschätzung wird die Auswirkungen von Erlassen künftig auf die Unternehmen, aber auch auf den Wirtschaftsstandort insgesamt analysieren. Aufgrund diverser Forderungen in der Vernehmlassung nach mehr Unabhängigkeit wird neu die Volkswirtschaftsdirektion für die Regulierungsfolgenabschätzung federführend zuständig sein. Sie beurteilt Folgen von Regulierungen unter Mitwirkung der für den Erlass zuständigen Direktion.

Grundlage für Unterstützungsmassnahmen in Krisen

Die Coronapandemie hat gezeigt, dass eine Überprüfung der kantonalen Rechtsgrundlagen für rasches und zielgerichtetes Handeln in Krisensituationen notwendig ist. Deshalb wird im Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz eine Bestimmung geschaffen, die es dem Kanton ermöglicht, sich in einem raschen Verfahren an allfälligen Bundesprogrammen zur Unterstützung der Wirtschaft in künftigen Krisen zu beteiligen. Künftig könnte der Kantonsrat entsprechende Kredite beschliessen, ohne dass die 60-tägige Referendumsfrist abgewartet werden müsste. «Mit dem neuen Gesetz können wir bei einer allfälligen künftigen Krise unter Beteiligung des Parlaments möglichst rasch über finanzielle Hilfe an Unternehmen entscheiden», sagt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh.

Kontakt

Staatskanzlei - Regierungskommunikation

Adresse

Neumühlequai 10
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

Für diese Meldung zuständig: