Neue Gesetzgebung regelt die Nutzung des Erduntergrundes

Das Interesse an der Nutzung des tiefen Untergrundes ist gross, insbesondere für die Energiegewinnung und -speicherung. Der Kantonsrat hat dafür mit dem Gesetz über die Nutzung des Untergrundes klare Rahmenbedingungen geschaffen. Der Regierungsrat hat nun dessen Inkraftsetzung auf den 1. Juni 2023 zusammen mit der zugehörigen Verordnung beschlossen.

Der tiefe Untergrund kann einen wichtigen Beitrag leisten zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Er lässt sich etwa zur Strom- und Fernwärmeproduktion mittels Geothermie nutzen oder zur saisonalen Speicherung grosser Wärmemengen. Das Gesetz über die Nutzung des Untergrundes (GNU) schafft dafür klare Rahmenbedingungen. Der Kantonsrat hat das Gesetz bereits 2020 verabschiedet. Eine Privatperson erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht. Dieses wies die Beschwerde im vergangenen Jahr ab. Nun hat der Regierungsrat die Inkraftsetzung des Gesetzes auf den 1. Juni 2023 beschlossen und zugleich die zugehörige Verordnung erlassen. Diese tritt zum gleichen Zeitpunkt in Kraft.

Hoheit über den Untergrund liegt in der Regel beim Kanton

Gegenstand des Gesetzes sind Untersuchungen des Untergrundes wie Grabungen, Bohrungen und seismische Untersuchungen sowie dessen Nutzung. Dabei steht die Energiegewinnung im grösseren Massstab in einer Tiefe von 1000 Metern oder mehr im Fokus, zum Beispiel durch Geothermie-Kraftwerke. Das Gesetz regelt aber auch Gewinnung oder Abbau anderer Bodenschätze sowie die Speicherung von Gasen im Untergrund (etwa Erdgas oder CO2). Das Gesetz stellt klar, dass die Sachhoheit über den Untergrund beim Kanton liegt, soweit sie nicht vom Bundeszivilrecht dem Grundeigentümer zugewiesen wird, und dass Konzessionen für den Abbau von Bodenschätzen öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Es legt das Verfahren zur Erteilung von Bewilligungen und Konzessionen fest und verdeutlicht, dass die Untersuchung und Nutzung des Untergrundes gemäss den geltenden Gesetzen stets ohne Gefährdung von Mensch und Umwelt erfolgen muss, unabhängig vom angewendeten Verfahren.

Verordnung regelt Dauer und Gebühren für die Nutzung des Untergrundes

Die Verordnung über die Nutzung des Untergrundes (VNU) enthält die ausführenden Bestimmungen zum GNU. Sie legt insbesondere fest, über welchen Zeitraum eine Bewilligung oder Konzession je nach Art der Nutzung erteilt werden kann. Dieser liegt zwischen zehn und fünfzig Jahren; in Ausnahmefällen kann eine längere Konzession erteilt werden, wenn eine kostendeckende Nutzung anders nicht möglich ist. Zudem regelt die Verordnung im Detail, welche Gebühren für die Nutzung an den Kanton entrichtet werden müssen. Bis zu 20 Prozent der erhobenen Nutzungsgebühren kann der Kanton den betroffenen Gemeinden zuweisen.

Zuständig für den Vollzug der neuen Gesetzgebung ist das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) in der Baudirektion.

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