Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler fördern

Für besonders begabte Schülerinnen und Schüler sollen die Gemeinden ein verbindliches Förderangebot bereitstellen. In einer Vernehmlassung können sich Gemeinden, Verbände, Institutionen und weitere Interessierte zur geplanten Gesetzesänderung äussern.

Die Begabungs- und Begabtenförderung (BBF) gehört zum Grundauftrag der Volksschule. Sie hat zum Ziel, besonders begabte Schülerinnen und Schüler sowie solche mit Potenzial zu hoher Leistungsfähigkeit zu erkennen und zu fördern. Verschiedene Gemeinden haben bereits spezielle BBF-Angebote entwickelt. In einer Analyse bestehender Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen durch die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik (HfH) zeigte sich, dass im Bereich BBF ein Handlungsbedarf besteht. Diesem will die Bildungsdirektion begegnen.

Neue Mindestanforderungen für Förderangebote

Als Massnahme vorgesehen ist ein Paket, das eine Erhöhung der kantonalen und kommunalen Ressourcen, eine zusätzliche Ausbildung und die Qualitätssicherung beinhaltet. Insbesondere umfasst dies:

  • Die Begabtenförderung für Schülerinnen und Schüler mit ausgewiesen hohen Fähigkeiten bzw. Potenzial zu hoher Leistungsfähigkeit werden neu zu obligatorischen Angeboten. Dazu gehört auch die Vorbereitung auf die Zulassungsprüfung zu Berufsmaturitätsschulen, Fachmittelschulen und Gymnasien.
  • Für die Begabtenförderung soll neu ein vorgegebenes Mindestangebot gelten. Der Zertifikatslehrgang «CAS BBF» wird im Auftrag des Volksschulamts in Kooperation zwischen der HfH und der Pädagogischen Hochschule Zürich angeboten.
  • Neu werden die Lehrpersonen bei der Begabungs- und Begabtenförderung von einer Fachperson für BBF unterstützt.

Der Regierungsrat hat die Bildungsdirektion ermächtigt, zu den vorgesehenen Gesetzesänderungen eine Vernehmlassung durchzuführen. Gemeinden, Verbände, Institutionen und weitere Interessierte können sich bis zum 6. Juli zu den geplanten Gesetzesänderungen äussern.

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