Zeitgemässe Führungsstrukturen für die Zürcher Mittel- und Berufsfachschulen
Medienmitteilung 31.03.2023
Die Rollen und Verantwortlichkeiten bei der Führung der Mittel- und Berufsfachschulen sind nicht mehr zeitgemäss. Mit dem Projekt Governance sollen deshalb die Führungsstrukturen und die Anstellungsbedingungen der Schulleitungsmitglieder angepasst werden. Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung gestartet.
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Die Mittel- und Berufsfachschulen sollen moderne Organisations- und Führungsstrukturen erhalten. Zum einen sollen die Kompetenzen der einzelnen Schulorgane klarer definiert und voneinander abgegrenzt werden. Zum anderen entsprechen die Anstellungsbedingungen der Schulleitungsmitglieder nicht mehr den heutigen Anforderungen. Deshalb sollen im Rahmen des Projekts Governance das Mittelschulgesetz (MSG) sowie das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (EG BBG) angepasst werden.
Klare Führungsrollen und direkte Aufsicht
Auf Ebene Führungs- und Organisationsstrukturen sollen die strategische und die operative Führungsverantwortung neu vollständig bei den Schulleitungen liegen. Die Schulkommissionen sollen ihr Expertenwissen als beratendes Gremium einbringen. Insbesondere sollen die Schulleitungen die Sicht der Schulkommission bei wichtigen strategischen oder anspruchsvollen Führungs- und Managementfragen einholen. Die Aufsicht über die Schulen soll künftig unmittelbar durch die Bildungsdirektion erfolgen. Mit den Anpassungen sollen die verschiedenen Akteurinnen und Akteure in ihren Kernfunktionen gestärkt werden und es soll ihnen ermöglicht werden, sich auf die wesentlichen Aufgaben zu konzentrieren.
Zeitgemässe Anstellungsbedingungen für Schulleitungsmitglieder
Änderungen sind auch bei den Anstellungsbedingungen der Rektorinnen und Rektoren sowie der Prorektorinnen und Prorektoren vorgesehen. Die Schulleitungsmitglieder sollen künftig eine unbefristete Anstellung erhalten und nicht mehr durch den Regierungsrat gewählt werden. Ihre Anstellung erfolgt auf Antrag einer Findungskommission. Auch soll es Schulleitungsmitgliedern neu möglich sein, ihrer Tätigkeit in einem Teilzeitpensum bzw. im Jobsharing nachzugehen, wodurch sich Privatleben und Beruf flexibler aufeinander abstimmen lassen.
Der Regierungsrat hat die Bildungsdirektion ermächtigt, eine Vernehmlassung zur Revision des Mittelschulgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung durchzuführen. Die Vernehmlassung dauert drei Monate. Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter zh.ch/vernehmlassungen, Stichwort «Governance Sekundarstufe II» aufgeschaltet.