Transformation des AWA in ein Amt für Wirtschaft und ein Amt für Arbeit

Damit der Kanton Zürich seine wirtschaftlichen Herausforderungen in Zukunft noch besser meistern kann und er für künftige volkswirtschaftliche Herausforderungen und Veränderungen in der Arbeitswelt gerüstet ist, wird das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) per 1. Januar 2024 in zwei eigenständige Organisationseinheiten übergeführt: In ein Amt für Wirtschaft und ein Amt für Arbeit.

Die volkswirtschaftlichen Herausforderungen werden national und global auch in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Der Standortwettbewerb verschärft sich, und die Arbeitswelt befindet sich in einem rasanten Wandel. Der Trend zu flexibler und ortsunabhängiger Arbeit, die digitale Transformation, der demografische Wandel und der Fachkräftemangel fordern die Unternehmen, die Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik, die Dienstleistungen der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren und anderer Organisationseinheiten im heutigen Amt für Wirtschaft und Arbeit. Um für die kommenden Herausforderungen bestmöglich gerüstet zu sein und noch agiler darauf reagieren zu können, braucht es eine organisatorische Stärkung der vorhandenen wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Kompetenzen im heute sehr breit aufgestellten Amt für Wirtschaft und Arbeit. Im Sommer 2022 hat der Regierungsrat deshalb auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion entschieden, das Amt für Wirtschaft und Arbeit mit seinem breiten Leistungsspektrum in zwei eigenständige Ämter überzuführen, die Leistungen zu bündeln und dadurch den Fokus auf den Wirtschaftsstandort sowie den Fokus auf den Arbeitsmarkt zu stärken.

Der Regierungsrat hat nun beschlossen, das AWA per 1. Januar 2024 in ein eigenständiges Amt für Wirtschaft (AWI) und in ein eigenständiges Amt für Arbeit (AFA) überzuführen. Das Amt für Wirtschaft wird sich mit den Aufgabenfeldern Standortförderung, Wirtschaftspolitik, Arbeitsbewilligungen, Arbeitsbedingungen, Wohnbauförderung und Wirtschaftliche Landesversorgung befassen. Das Amt für Arbeit wird für den Arbeitsmarkt, die Arbeitslosenversicherung und die Arbeitslosenkasse zuständig sein.

Die beiden neuen Ämter werden per 1. Januar 2024 operativ tätig sein. Sobald die neuen Strukturen festgelegt sind, werden die Leitungsfunktionen besetzt.

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