Mann wegen Verdachts auf den Handel mit Betäubungsmitteln verhaftet
Medienmitteilung 23.01.2023
Vor einigen Tagen verhaftete die Kantonspolizei einen Mann, der sich derzeit im Strafvollzug befindet. Er wird verdächtigt, mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat eine Strafuntersuchung eröffnet und das Zwangsmassnahmengericht hat den Mann auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft versetzt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Zum Zeitpunkt der Verhaftung befand sich der Mann, der eine mehrjährige Freiheitsstrafe verbüsst, seit mehreren Monaten im Wohn- und Arbeitsexternat. Das heisst, er arbeitete nach mehreren Vollzugslockerungsstufen, die letzten Monate vor der Entlassung, im Rahmen der Integration in den Arbeitsmarkt bei einer privaten Firma und wohnte ausserhalb eines Gefängnisses. In dieser letzten Phase des Vollzugs ist der Mann noch immer dem Justizvollzug unterstellt.
Der Mann befand sich also nicht im geschlossenen Vollzug und nicht auf Hafturlaub, sondern in einer der letzten Öffnungsstufen des Stufenvollzugs. Er wäre in einigen Wochen entlassen worden.
Die Planung des weiteren Vollzugs der Freiheitsstrafe erfolgt nach Abschluss der Strafuntersuchung.