Sozialhilfe: Rasche Anpassung des Grundbedarfs an die Teuerung

Der Kanton Zürich passt die Sozialhilfe der Teuerung an. Er setzt damit eine Empfehlung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren rasch um.

Die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) sehen vor, dass Anpassungen der AHV/IV-Renten an die Preis- und Lohnentwicklung in der Schweiz auch in der Sozialhilfe nachvollzogen werden. Von der aktuellen Preisentwicklung sind Haushalte mit beschränkten Mitteln besonders betroffen. Dazu gehören Haushalte mit tiefem Einkommen ebenso wie Haushalte, die mit Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe unterstützt werden.

Um die Kaufkraft dieser Haushalte angemessen abzusichern, passt der Kanton Zürich den Grundbedarf für den Lebensunterhalt gemäss der Empfehlung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren rasch an die Teuerung von 2,5 Prozent an. Der Regierungsrat hat dazu auf Antrag der Sicherheitsdirektion die kantonale Verordnung zum Sozialhilfegesetz geändert. Die Anpassung gilt ab 1. Januar 2023. «Von der aktuellen Situation sind viele Sozialhilfebeziehende besonders betroffen; für sie ist der Kanton auch in schwierigen Zeiten da», so Sicherheitsdirektor und Sozialminister Mario Fehr.
 

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