Keine Abstimmungsvorlagen am 12. März 2023
Medienmitteilung 04.11.2022
Am 12. März 2023 findet keine kantonale Volksabstimmung statt.
Dies hat der Regierungsrat beschlossen, weil derzeit keine abstimmungsreife Vorlage ansteht. Gemäss Mitteilung der Bundeskanzlei findet auch auf eidgenössischer Ebene keine Volksabstimmung statt.