Gutes Zeugnis für Castagna

Ein externer Bericht stellt der Opferberatungsstelle Castagna ein sehr gutes Zeugnis aus. Den Bericht gab die Kantonale Opferhilfestelle in Auftrag, nachdem eine Mitarbeiterin von Castagna in einer SRF-Reportage zu ritueller, organisierter Gewalt zitiert worden war. Der Bericht untersuchte, wie Castagna mit Fällen umgeht, in denen solche Gewalt zur Sprache kommt.

Die Reportage «Der Teufel mitten unter uns» von Schweizer Fernsehen SRF thematisierte im Dezember 2021 sogenannt satanistische und rituelle Gewalt. Interviewt wurde in der Sendung neben anderen eine Mitarbeiterin der Opferberatungsstelle Castagna. Ihre Aussagen warfen bei der Kantonalen Opferhilfestelle Fragen auf zur Arbeitsweise und zur Professionalität der Beratungsstelle.

Die Kantonale Opferhilfestelle, welche die anerkannten Beratungsstellen beaufsichtigt, gab in der Folge beim Beratungsunternehmen Socialdesign einen Bericht in Auftrag, der die Arbeitsweise von Castagna untersuchen sollte. Im Wesentlichen ging es um die Frage, ob und wie Castagna Fälle behandelt, bei denen Klientinnen und Klienten über rituelle, organisierte Gewalt sprechen und ob dieses Handeln den gesetzlichen Bestimmungen und kantonalen Vorgaben entspricht. Dies vor dem Hintergrund, dass Castagna eine von acht anerkannten Zürcher Opferberatungsstellen ist. Sie erhält für ihre Tätigkeit im Auftrag des Kantons einen Staatsbeitrag.

Dieser Bericht liegt nun vor. Als Gesamtfazit hält er fest, dass die von Castagna erbrachten Beratungsleistungen vollumfänglich den gesetzlichen Bestimmungen und kantonalen Vorgaben entsprechen. Der Bericht bescheinigt Castagna ein sehr differenziertes und konzises Verständnis des Beratungsauftrags.

Castagna ist erste Anlaufstelle für Personen, die davon berichten, in ihrer Kindheit Opfer sexueller Gewalt geworden zu sein. Die Personen werden laut Bericht wertfrei beraten. Es gebe keine Hinweise darauf, dass die Beratenden ihre Klientinnen und Klienten in eine gewisse Richtung lenken oder beeinflussen wollten. Da die beratenden Personen neben dem sozialarbeiterischen und Opferhilfegesetz-bezogenen rechtlichen Wissen auch über psychologisches Know-how verfügten, könnten sie allfällige psychiatrische Symptome erkennen und das angemessene Vorgehen einleiten. Der Bericht attestiert Castagna eine hohe Professionalität, grosses Fachwissen und langjährige Erfahrung im Bereich der sexualisierten Gewalt in der Kindheit.

Die externen Revisorinnen und Revisoren führten Interviews und sichteten Unterlagen und Dossiers. Dies mit dem Ziel, die konkrete Arbeit der Beratungsstelle und der Beratenden zu überprüfen. Im Fokus standen dabei jene Dossiers, in denen die Themen rituelle und/oder organisierte sexualisierte Gewalt zur Sprache kommen.

Gemäss Bericht zeigen die überprüften Dossiers, dass vereinzelt zuweisende Fachpersonen, Klientinnen oder Klienten von «ritueller Gewalt» sprechen. Das Wort «satanistisch» habe in keinem der überprüften Dossiers gestanden. In den letzten zwei Jahren gab es zudem laut Bericht nur gerade zwei Fälle, in denen Aspekte genannt wurden, die man als «rituell» bezeichnen kann. Der Gesamtanteil solcher Fälle sei somit sehr gering bei über 1’300 Dossiers pro Jahr. Auch der Anteil von Dossiers mit organisierter sexualisierter Gewalt falle mit ungefähr 30 Dossiers pro Jahr gering aus.

Die Überprüfung hat ergeben, dass die Beratenden sehr sorgfältig arbeiten. Komme in einem Fall das Thema organisierte, sexualisierte Gewalt auf, werde der Fall und das weitere Vorgehen umgehend im Team und zwischen den Leitungspersonen besprochen. Es gelte konsequent das Mehraugenprinzip.

Die Kantonale Opferhilfestelle wie auch alle anerkannten Beratungsstellen sprechen sich mit Nachdruck dafür aus, dass Berichten über rituelle Gewalt mit Sorgfalt und Ernsthaftigkeit, aber auch mit der nötigen professionellen Vorsicht begegnet wird. Es ist wichtig, dass die Beratungsstellen jede Person, die sich an die Opferhilfe wendet, ernst nehmen. Es handelt sich um Personen in grosser Not, die auf Unterstützung angewiesen sind. Fälle, für die die Opferhilfe nicht zuständig ist, werden so rasch als möglich an andere Unterstützungsangebote übergeben.

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