Kanton unterstützt Massnahmen zur Sicherheit von besonders gefährdeten Minderheiten

Der Kanton Zürich trägt die Bestrebungen auf Bundesebene zur Verbesserung des Schutzes und der Sicherheit von besonders gefährdeten Minderheiten von Anfang an mit. So beteiligt er sich jedes Jahr mit eigenen Beiträgen an baulichen Massnahmen. Analog zum Bund wird das jetzt auch für entsprechende Sicherheitsprojekte im betrieblichen Bereich möglich.

Auf Bundesebene ist seit dem 1. November 2019 die Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen in Kraft. Der Bund unterstützt damit konkrete Sicherheitsprojekte mit insgesamt bis zu 500 000 Franken jährlich.

Der Kanton Zürich hat die Bestrebungen auf Bundesebene von Anfang an mitgetragen und zugesichert, dass er für konkrete Projekte jeweils noch einmal denselben Beitrag leistet wie der Bund. Dementsprechend hat die Sicherheitsdirektion seit 2020 – in Ergänzung zu den vom Bund gewährten Finanzhilfen – an elf jüdische Organisationen für Sicherheitsprojekte im baulichen Bereich insgesamt gut 400 000 Franken ausgerichtet, wobei sich die betroffenen Standortgemeinden (Zürich und Winterthur) jeweils in gleichem Umfang beteiligten. Angesichts der verschärften Bedrohungslage sind auch die muslimischen Gemeinschaften im Kanton daran, ihre Sicherheitsvorkehrungen zu verbessern.

Ab 2023 erhöht der Bund seine verfügbaren Finanzhilfen auf insgesamt 2,5 Millionen Franken pro Jahr, wie er diesen April beschlossen hat. Dabei soll es künftig auch möglich sein, dass der Bund laufende Kosten beispielsweise für Sicherheitspersonal übernimmt.

Analog zum Bund wird sich auch der Kanton Zürich an konkreten Sicherheitsprojekten von Organisationen im Kanton im baulichen und betrieblichen Bereich beteiligen. «Religiöse Minderheiten sollen im Kanton Zürich angstfrei leben können. Wir unterstützen mit Nachdruck ihre entsprechenden Sicherheitsbemühungen», hält Sicherheitsdirektor Mario Fehr fest. Gestützt auf die Regelungen der Bundesverordnung hat der Regierungsrat dazu eine neue kantonale Verordnung erlassen.

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