Neues Standortförderungsgesetz: Start Vernehmlassung

Die Volkswirtschaftsdirektion startet die Vernehmlassung zum Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz. Damit werden die wesentlichen Ziele und Grundsätze der Standortförderung gesetzlich verankert. Auch die Regelungen des heutigen Gesetzes zur administrativen Entlastung der Unternehmen werden mit einigen Anpassungen in das neue Gesetz übergeführt. Zudem wird eine Grundlage für die Finanzierung von Unterstützungsmassnahmen zugunsten von Unternehmen in Krisen geschaffen. Die Vernehmlassung läuft bis 21. Oktober 2022.

Der Kanton Zürich ist ein wettbewerbsfähiger Wirtschafts- und Innovationsstandort. Aktuelle geopolitische Entwicklungen, der stärker werdende Standortwettbewerb, Diskussionen um die OECD-Steuerreform und das ungeklärte Verhältnis mit der Europäischen Union zeigen, dass die Herausforderungen auch für Zürich als grössten Wirtschaftskanton zunehmen. Der Regierungsrat verfolgt eine Standortpolitik, die auf attraktive Rahmenbedingungen ausgerichtet ist. Dies mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu erhalten und weiter zu stärken. Dafür ist die Standortförderung in der Volkswirtschaftsdirektion zuständig. Zur Stärkung der Standortförderung hatte der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 900/2020 die Volkswirtschaftsdirektion beauftragt, deren Aufgaben zu präzisieren und in einem Gesetz zu verankern.

Standortförderungsgesetz als Rahmengesetz

Die Volkswirtschaftsdirektion startet heute Donnerstag, 30. Juni 2022, die Vernehmlassung zum Entwurf des neuen Standortförderungsgesetzes. Darin werden die wesentlichen Aufgaben, Ziele und Grundsätze der Standortförderung verankert. Sie bilden die Grundlage für bedürfnisgerechte und wirkungsvolle Massnahmen, damit die Standortförderung den wirtschaftlichen Entwicklungen Rechnung tragen kann.

Integration der Unternehmensentlastung ins Standortförderungsgesetz

Aktuell ist die Unternehmensentlastung in einem eigenen Gesetz geregelt. Eine Parlamentarische Initiative (KR-Nr. 66/2021) schlägt verschiedene Optimierungen vor, um die Unternehmensentlastung zu stärken. Da die Initiative mit ihren Zielen einer unternehmens- und wirtschaftsfreundlichen Regulierung und einer dienstleistungsorientierten und effizienten Verwaltung auf wichtige Standortfaktoren zielt, sollen die Regelungen zur Unternehmensentlastung in das Standortförderungsgesetz übergeführt werden. Dieses wird somit zum «Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz» das geltende Gesetz zur administrativen Entlastung der Unternehmen und die dazugehörige Verordnung sollen aufgehoben werden.

Rechtsgrundlage für Unterstützungsmassnahmen in Krisen

Im Zusammenhang mit der Coronapandemie und den damit verbundenen Hilfsmassnahmen für die Wirtschaft hat sich gezeigt, dass der ordentliche Prozess für die Festsetzung solcher Massnahmen zu Verzögerungen bei der Umsetzung führen kann. Im Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz soll deshalb eine Bestimmung geschaffen werden, die es dem Kanton ermöglicht, sich in einem raschen Verfahren an spezifischen Bundesprogrammen zur Unterstützung der Wirtschaft in künftigen Krisen zu beteiligen. Da solche Programme die Eckwerte festlegen, ist der kantonale Ermessensspielraum durch die Bundesvorgaben beschränkt. Es ist daher vertretbar, wenn der Kantonsrat über die Krisenhilfen zugunsten von Unternehmen abschliessend, also ohne 60-tägige Referendumsfrist, beschliessen kann.
 

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