Unterführung Winterthurerstrasse Uster: Regierungsrat will keinen Alleingang

Im November 2020 überwies der Kantonsrat dem Regierungsrat eine Einzelinitiative von drei Ustermer Stimmbürgern. Diese verlangt, dass der Regierungsrat ein Projekt für den Bau einer Unterführung beim heutigen Bahnübergang an der Winterthurerstrasse in Uster ausarbeitet. Der Regierungsrat befürwortet zwar die Stossrichtung der Einzelinitiative, lehnt sie aber trotzdem ab.

Der Kanton Zürich wollte mit der Strasse «Uster West» das Ustermer Stadtzentrum vom Durchgangsverkehr entlasten und die Rückstaus an den Bahnübergängen Winterthurer- und Gschwaderstrasse reduzieren. Der geplante Strassenverlauf hat sich jedoch aus umweltrechtlicher Sicht als nicht bewilligungsfähig erwiesen. Deshalb entschied der Regierungsrat Anfang Juli 2020, das Projekt nicht mehr weiterzuverfolgen.

Ein Ustermer Stimmbürger und zwei Mitunterzeichner nahmen diesen Entscheid zum Anlass, eine Einzelinitiative einzureichen. Sie forderten darin vom Regierungsrat unter anderem, dem Kantonsrat eine kreditschaffende Vorlage zu unterbreiten, mit welcher der heutige Bahnübergang «Winterthurerstrasse» durch eine Unterführung mit zwei Fahrbahnen und beidseitigen, abgetrennten Rad-/Fusswegen ersetzt werden kann. Der Kantonsrat unterstützte im November 2020 die Einzelinitiative vorläufig und überwies sie dem Regierungsrat.

SBB sind bereits auf Lösungssuche

Der Regierungsrat unterstützt zwar die Stossrichtung der Einzelinitiative, vertritt aber die Meinung, dass sich ein rein kantonales Projekt momentan nicht rechtfertigt. Denn die SBB arbeiten im Rahmen ihrer geplanten Fahrplanverdichtung bereits ein Vorprojekt aus, mit dem das Problem gelöst werden kann. So umfasst das Projekt auch verschiedene Bahnübergänge in Uster. Mit der Konzeptstudie wurde nachgewiesen, dass ab 2037 aufgrund des zusätzlichen Bahnverkehrs die Barriereschliesszeiten deutlich zunehmen werden. Damit würde die Kapazität für den Verkehr insbesondere bei den Bahnübergängen Zürichstrasse und Winterthurerstrasse noch mehr eingeschränkt. Nun werden Machbarkeit, Ausführung und Kosten von Querungsbauwerken an der Zürichstrasse und der Winterthurerstrasse sowie zusätzlich eine Entflechtung für den Velo- und Fussverkehr im Bereich der Wermatswilerstrasse erarbeitet.

Die SBB haben die Arbeiten für das Vorprojekt Mitte 2021 gestartet. Diese werden vom Kanton Zürich und von der Stadt Uster begleitet. Die Ergebnisse sollen Ende 2022 vorliegen. Auf diesen Zeitpunkt hin werden die umweltrechtliche Machbarkeit geklärt, die Kosten ermittelt und der Kostenteiler zwischen SBB, Kanton und Stadt vereinbart sein.

Studie zum Strassennetz in Uster

Gleichzeitig wollen der Kanton Zürich und die Stadt Uster mit einer Studie aufzeigen, wie das künftige Strassennetz Uster im Jahr 2035 mit den niveaufreien Bahnquerungen aussehen soll. Die in der Initiative verlangte kreditschaffende Vorlage wird also schon jetzt in einem breiteren Rahmen evaluiert und in Koordination mit den SBB und der Stadt Uster vertieft. Die Umsetzung der Bauwerke ist dann mit einem Plangenehmigungsverfahren des Bundesamtes für Verkehr vorgesehen. Abgestimmt darauf wird das Tiefbauamt entsprechende Strassenprojekte vorantreiben, damit nach Aufhebung der Bahnschranken ein Strassennetz samt flankierenden Massnahmen zur Verfügung steht, auf dem der Verkehr siedlungsverträglich abwickelt werden kann.

Kantonale Lösung geht nicht schneller

Die entsprechenden Kreditvorlagen werden so erarbeitet, dass die geplanten Strassenprojekte abgestimmt auf die Querungsbauwerke realisiert werden können. Aufgrund dieser Fakten ist es aus Sicht des Regierungsrates sinnvoll, dass die SBB bei all diesen Projekten den Lead behalten. Eine parallele Projektausarbeitung durch den Kanton ist deshalb nicht angezeigt und hätte ineffiziente und kostspielige Doppelspurigkeiten zur Folge. Der Regierungsrat vertritt klar die Meinung, dass mit einem kantonalen Alleingang die unbefriedigende Situation nicht schneller behoben werden kann. Deshalb lehnt er die Einzelinitiative ab.
 

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