Stadt und Kanton Zürich fördern literarische Vorhaben in allen Sprachen

Neu vergeben Stadt und Kanton Zürich literarische Werkbeiträge auch an Zürcher Autorinnen und Autoren, die nicht in deutscher Sprache schreiben.

Stadt und Kanton Zürich vergeben einmal jährlich Werkbeiträge für Literaturprojekte, die im Entstehen begriffen sind. Dafür müssen die Gesuchstellenden Textproben von 20 bis 30 Seiten einreichen. Der Eingabetermin ist beim Kanton jeweils am 30. April, bei der Stadt am 1. September. Bisher waren einzig Texte in deutscher Sprache zugelassen.

2022 öffnen Stadt und Kanton Zürich die Vergaben von Werkbeiträgen für alle Sprachen. Weiterhin wird ein Wohnsitz in der Stadt, respektive im Kanton Zürich vorausgesetzt. Zugelassen sind neu explizit literarische Projekte in allen Sprachen. Damit reagieren Stadt und Kanton auf eine gesellschaftliche Realität und ein Bedürfnis aus der Zürcher Literaturszene; längst wird in Stadt und Kanton Zürich nicht mehr nur deutschsprachige Literatur erschaffen. Die Gesuche werden weiterhin von der städtischen, respektive der kantonalen Literaturkommission beurteilt. Bei nicht deutschsprachigen Texten werden zudem Übersetzerinnen und Übersetzer und Literaturexpertinnen und Literaturexperten der jeweiligen Sprachen beigezogen.

Kontakt

Direktion der Justiz und des Innern - Medienstelle

Adresse

Neumühlequai 10
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)