Raumplanungsbericht 2021: Interessen sind sorgfältig abzuwägen

Der Regierungsrat erstattet dem Kantonsrat alle vier Jahre Bericht über den Stand der Raumentwicklung im Kanton Zürich. Der nun vorliegende elfte Raumplanungsbericht widmet sich unter anderem anhand von Fallbeispielen dem Thema der Interessenabwägung. Die Planung und Entwicklung von Gebieten wird genauso thematisiert wie wichtige Schutzinteressen und Inventare. Neben den urbanen Gebieten legt der Bericht den Fokus auch auf die ländlichen Gegenden des Kantons.

Raumplanungsbericht 2021

Raumplanungsbericht 2021
Raumplanungsbericht 2021

Der Kanton Zürich ist attraktiv. Die Bevölkerung wuchs in den vergangenen zehn Jahren stärker als im schweizerischen Durchschnitt. Die Ansprüche an den Raum nehmen deshalb weiterhin zu. Die Fläche des Kantons ist jedoch begrenzt. Dies führt nicht nur bei grösseren Vorhaben zu Konflikten zwischen Nutzungs- und Schutzbedürfnissen. Unterschiedliche Interessen zu ermitteln und abzuwägen, wird bei der Planung noch mehr Gewicht zukommen als bisher. Der Raumplanungsbericht 2021 widmet sich anhand von Fallbeispielen dem Thema der Interessensabwägung. Er zeigt auf, dass die Raumplanung erprobte Verfahren besitzt, um auf transparente Weise zu breit abgestützten und sachgerechten Entscheiden zu gelangen.

Die Siedlungsentwicklung nach innen bleibt das zentrale Prinzip der Raumentwicklung. Sie erfolgt auch zum Schutz der unverbauten Landschaft, auf die der Druck im dicht besiedelten Kanton Zürich besonders hoch ist. Standortgebundene Infrastrukturanlagen und weitere Bauten ausserhalb der Bauzone sind deshalb so sorgfältig wie möglich in die Landschaft einzupassen. Neben Bauten wird die Landschaft aber auch durch die Nutzungen geprägt: Erholungssuchende und Sporttreibende, die Land- und Forstwirtschaft sowie der Naturschutz stellen alle unterschiedliche Ansprüche an den Raum, die sorgfältig abzuwägen und so gut wie möglich aufeinander abzustimmen sind.

Inventare als Grundlage für Interessenabwägung

Inventare sind eine wichtige Grundlage, um entscheiden zu können, was bestehen bleiben soll und was weichen darf. Das Erstellen von Inventaren ist eine gesetzliche Aufgabe. Sie müssen auch aktuell gehalten werden, damit sie ihre Wirkung entfalten können. Landschaften, Ortsbilder und Bauten unterliegen einem steten Wandel. Mitunter verändert sich die Wahrnehmung ihrer Werte. So wurde früher alten Bauernhäusern ebenso wenig Beachtung geschenkt wie gegenwärtig den Bauten der Nachkriegsmoderne.

Mit Aufnahme eines Gebäudes oder eines Landstrichs steht dieses jedoch nicht automatisch unter Schutz. Vielmehr bekundet der Eintrag eine Schutzvermutung. Erst bei einem konkreten Projekt gilt es, die Interessen des Erhalts und der Neugestaltung einander gegenüberzustellen. Die Interessensabwägung hilft auch hier, vorhandene Qualitäten zu schützen und zukunftsfähige Nutzungen zu ermöglichen.

Übersicht über Projekte und Verfahren

Im Bereich der Raumplanung werden jedes Jahr zahlreiche Verfahren und Projekte unter Federführung oder mit massgeblicher Beteiligung des Kantons durchgeführt. Der Raumplanungsbericht 2021 enthält einen Anhang, der eine Übersicht über Projekte und Verfahren mit Bezug zur Raumplanung im Zeitraum 2018–2021 gibt.

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