Peter Pellegrini wird neuer Oberstaatsanwalt

Der Regierungsrat hat lic. iur. Peter Pellegrini per 1. Mai 2022 zum Oberstaatsanwalt ernannt. Er wird bei der Oberstaatsanwaltschaft unter anderem für die fünf Regionalen Staatsanwaltschaften zuständig sein.

Oberstaatsanwalt Peter Pellegrini
Portrait des Oberstaatsanwalts Peter Pellegrini. Quelle: Direktion der Justiz und des Innern Bild «Oberstaatsanwalt Peter Pellegrini» herunterladen

Der 59-jährige Peter Pellegrini leitet seit 2008 die Staatsanwaltschaft III für Wirtschaftskriminalität und internationale Rechtshilfe des Kantons Zürich. Zuvor war er während rund 18 Jahren als Staatsanwalt bei verschiedenen Amtsstellen tätig, unter anderem auch als Abteilungsleiter einer auf Betrugs- und Konkursdelikte spezialisierten Einheit.

Peter Pellegrini hat ein Studium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich absolviert. Nach seinem Studium arbeitete er ab 1987 während rund drei Jahren als Auditor bei der damaligen Bezirksanwaltschaft Zürich und als Gerichtssekretär am Bezirksgericht Zürich. Im Verlaufe seiner Karriere war er als Referent in verschiedenen Lehrgängen im Bereich der Strafverfolgung tätig, zuletzt unter anderem bei der Staatsanwaltsakademie an der Universität Luzern.

Peter Pellegrini tritt die Nachfolge von Dr. Andreas Eckert an, der seit dem 1. März 2022 als Leitender Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich tätig ist.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft ist zuständig für die Verfolgung von Straftaten von erwachsenen Personen im Kanton. Sie besteht aus fünf Regionalen Staatsanwaltschaften, die in ihrer jeweiligen Region den gleichen Zuständigkeitsbereich haben, sowie aus drei Kantonalen Staatsanwaltschaften mit Spezialisierung auf bestimmte Deliktsarten und Zuständigkeit für das ganze Kantonsgebiet. Die Aufsicht über die Regionalen und die Kantonalen Staatsanwaltschaften obliegt dem Leitenden Oberstaatsanwalt und zwei Oberstaatsanwälten.

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