Aufhebung der Maskentragpflicht an den Schulen

Kinder und Lehrpersonen müssen ab kommendem Montag in den Schulen keine Masken mehr tragen. Der Regierungsrat hat die Verordnung Covid-19 Bildungsbereich entsprechend angepasst. Die Schulen müssen jedoch weiterhin über ein Schutzkonzept verfügen.

Aufgrund der vom Bundesrat beschlossenen weitgehenden Öffnungsschritte per 17. Februar 2022 sowie der Entwicklung der epidemiologischen Lage erachtet der Regierungsrat die allgemeine Maskentragpflicht an Schulen auf allen Stufen als nicht mehr verhältnismässig. Er hat die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie im Bildungsbereich deshalb angepasst. Die Bestimmungen zur Maskentragpflicht für Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen sowie die Vorgaben zu Beschränkungen der Teilnahme an freiwilligen Schulveranstaltungen werden auf den kommenden Montag, 21. Februar 2022, aufgehoben.

Schutzkonzepte an Schulen bleiben bestehen

Gleichzeitig hat der Regierungsrat die Vorgaben an die Schulen bezüglich Schutzkonzept bis zum 15. April 2022 verlängert. Mit dem Weiterführen dieser Massnahme, die Hygiene- und Lüftungsregelungen beinhaltet, soll den nach wie vor hohen Infektionszahlen in der Bevölkerung Rechnung getragen werden. Die Schulen können weiterhin zusätzliche Massnahmen bestimmen, wie beispielsweise eine Maskentragpflicht in Berufsfachschulen, deren Lernende mit vulnerablen Personengruppen arbeiten.

Ziel aller Schutzmassnahmen im Bildungsbereich ist es, einen möglichst uneingeschränkten Schulbetrieb sicherzustellen und die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrpersonen und der weiteren an den Schulen beschäftigten Personen zu schützen. Die Maskentragpflicht an den Schulen muss im Kanton Zürich in einer regierungsrätlichen Verordnung geregelt werden. Deren Aufhebung erfolgt nun auf den nächstmöglichen Zeitpunkt.

Zertifikats- bzw. Testpflicht in Gesundheitseinrichtungen bleibt vorübergehend bestehen

Besuchende von Spitälern und Heimen müssen über ein Covid-Zertifikat oder über ein negatives Testergebnis verfügen. Gleiches gilt für Mitarbeitende von Spitälern, Heimen und Spitex-Institutionen. Die entsprechenden Grundlagen sind in der kantonalen Covid-19-Verordnung Gesundheitsbereich festgehalten. Diese Massnahme ist bis zum 31. März 2022 befristet.

Der Bund hält fest, dass Kantone an der Zertifikatspflicht festhalten können, wenn dafür eine medizinische Notwendigkeit besteht. Es ist wichtig, die Heimbewohnerinnen und -bewohner sowie Patientinnen und Patienten auch weiterhin bestmöglich vor dem Coronavirus zu schützen. Aus diesem Grund bleibt die Zertifikats- bzw. die Testpflicht in den genannten Gesundheitsinstitutionen bis auf Weiteres bestehen. Die Gesundheitsdirektion wird die Situation Ende Februar neu beurteilen.

Keine Wiederaufnahme des repetitiven Testens an Schulen

Des Weiteren hat der Bundesrat das repetitive Testen in Betrieben und Organisationen per 17. Februar 2022 gesamtschweizerisch eingestellt. Ausgenommen davon sind Betriebe, die der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur dienen. Die Gesundheitsdirektion wird die betroffenen Unternehmen über das weitere Vorgehen informieren.

Aufgrund dieses Entscheides stoppt der Kanton Zürich das repetitive Testen an den Schulen definitiv und verzichtet auf eine Wiedereinführung. Ausgenommen sind Bildungseinrichtungen wie Sonderschulen, Heime und Kindergärten, bei denen die regulären Schutzmassnahmen nicht konsequent eingehalten werden können. Diese haben die Möglichkeit, das Angebot bis Ende März 2022 in Anspruch zu nehmen, sofern sie dieses bereits nutzen.

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