Vogelgrippe: Hüntwangen war ein Einzelfall, die Lage erfordert aber weiterhin Aufmerksamkeit

Nach einem Fall von Vogelgrippe in einem Betrieb in Hüntwangen musste eine Verschleppung verhindert werden. Deshalb wurden um den Seuchenherd eine Schutz- und eine Überwachungszone eingerichtet. Der in Hüntwangen entdeckte Fall blieb der einzige, sodass diese Zonen demnächst aufgehoben werden können. Die Kontroll- und Beobachtungsgebiete entlang der Gewässer im Mittelland bleiben bestehen.

Ende November wurde ein Fall von Vogelgrippe in einer Hobby-Geflügelhaltung in Hüntwangen entdeckt. In der Folge verfügte das Veterinäramt in der Schutz- und Überwachungszone strenge Biosicherheits-Auflagen für die dort ansässigen Geflügelhaltungen, denn eine Verschleppung des Virus sollte unter allen Umständen verhindert werden. Aus dem gleichen Grund mussten auf dem betroffenen Betrieb alle Vögel eingeschläfert und die Stallungen sowie die Auslaufflächen dekontaminiert werden.

Überprüfung der Betriebe in der Schutz- und Überwachungszone

Parallel zur Sanierung fand die Überprüfung der Geflügelhaltungen in der Schutz- und Überwachungszone statt. Alle 45 Betriebe, die sich in einem 3-km-Radius zum Seuchenherd und somit in der Schutzzone befinden, wurden von Mitarbeitenden des Veterinäramts aufgesucht, die Tiere klinisch beurteilt und beprobt. In der Überwachungszone wurden in erster Linie die grösseren Betriebe besucht und die Tiere klinisch beurteilt. Alle anderen Betriebe wurden telefonisch kontaktiert und nach einem festgelegten Raster befragt. Je nach beschriebener Situation wurden auch diese Betriebe ausgesucht. Letztlich wurden von den 278 Betrieben in der Überwachungszone 144 vor Ort klinisch negativ beurteilt und in 35 Haltungen Proben genommen. Alle im Labor analysierten Proben von 80 Betrieben waren negativ. Aufgrund dieser intensiven Überprüfung kann die Schutz- und Überwachungszone in Absprache mit dem Bund, den Nachbarkantonen und Deutschland per
27. Dezember 2021 aufgehoben werden.

Im Mittelland ändert sich nichts

Von diesem Entscheid nicht betroffen sind die Uferstreifen entlang von Seen und Flüssen im Mittelland. Die dort eingerichteten Kontroll- und Überwachungsgebiete bleiben mindestens bis Ende Januar 2022 bestehen. Die Betriebe in der aufgelösten Zone befinden sich neu je nach Entfernung zu den benannten Gewässern in einem Kontroll- oder Beobachtungsgebiet oder sie werden keinem der beiden Gebiete zugerechnet. Aus der Schutzzone gehören im Kanton Zürich 37 Geflügelhaltungen neu zum Beobachtungsgebiet. Aus der Überwachungszone zählen 53 Betriebe zum Kontrollgebiet und 72 zum Beobachtungsgebiet. Keinem Gebiet zugerechnet werden 7 Geflügelhaltungen aus der Schutz- und 151 aus der Überwachungszone.

Aufmerksam und vorsichtig bleiben

Allen Geflügelhaltenden – auch jenen, die keinem Gebiet zugeordnet sind – wird dringend empfohlen, die Biosicherheitsmassnahmen hochzuhalten und den Kontakt zwischen dem Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern. Nach wie vor gilt es in der gesamten Schweiz, aufmerksam zu sein und Unregelmässigkeiten wie gehäufte Todesfälle umgehend zu melden.

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