Transformation Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf nimmt Fahrt auf

Das Flugplatzareal in Dübendorf soll in den nächsten Jahren nachhaltig und ganzheitlich zu einem lebendigen Stadtquartier entwickelt werden. Es soll für die Bevölkerung erschlossen und für Innovation, Forschung und Arbeitsplätze genutzt werden. Die aviatische Infrastruktur soll als strategische Reserve gesichert werden. Grundlage für die Entwicklung des Areals bildet der von Bund, Kanton, Standortgemeinden und weiteren Partnern erarbeitete Synthesebericht, den der Regierungsrat dem Kantonsrat vorlegt und der von einer Spezialkommission im Hinblick auf die Beratung der weiteren Vorlagen im Frühjahr 2022 vorberaten wird.

Inhaltsverzeichnis

Am 4. Oktober 2021 hat der Kantonsrat beschlossen, für die Beratung der Vorlagen im Zusammenhang mit der Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf eine Spezialkommission einzusetzen. In einem ersten Schritt soll sie den Synthesebericht vorberaten, den der Regierungsrat dem Kantonsrat nun vorlegt. Der Regierungsrat hatte die Volkswirtschaftsdirektion, die Baudirektion und die Bildungsdirektion ermächtigt, den Synthesebericht im Namen des Kantons Zürich zu unterzeichnen. Die Unterzeichnung und die Veröffentlichung erfolgten am 31. August 2021.

Abgestimmte Planung für die nächsten Umsetzungsschritte 

Der von Bund, Kanton, Standortgemeinden und weiteren Partnern erarbeitete Synthesebericht bildet die Grundlage für die Transformation des Flugplatzareals. Damit die Umsetzung gelingt, sollen auch die nächsten Entscheide bestmöglich aufeinander abgestimmt werden. Die Handlungsanweisungen im Synthesebericht richten sich an die jeweils zuständigen Partner. Mit der Zustimmung zum Synthesebericht hat sich der Regierungsrat verpflichtet, die den Kanton betreffenden Umsetzungsschritte anzustossen. Deshalb wird der Regierungsrat bis im Frühling 2022 drei Anträge an den Kantonsrat vorbereiten: Um rasch Planungssicherheit zu erlangen, wird das Planungsrecht auf verschiedenen Stufen geschaffen. Auf kantonaler Ebene ist eine Revision des kantonalen Richtplans notwendig. Für die Transformation des Militärflugplatzes in einen zivilen Flugplatz mit militärischer Mitbenutzung müssen zunächst die Grundlagen vertieft werden. Dafür wird dem Kantonsrat ein Planungskredit beantragt. Zudem wird der Regierungsrat dem Kantonsrat beantragen, die Beratung der Vorlage 5502 (Verpflichtungskredit für den Innovationspark Zürich) nach deren Überprüfung und allfälligen Anpassung an die Erkenntnisse im Synthesebericht wieder aufzunehmen.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Staatskanzlei - Regierungskommunikation

Adresse

Neumühlequai 10
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

Für diese Meldung zuständig: