Erhöhter Schutz vor Covid-19 in Spitälern und Heimen sowie für Spitex-Kundinnen und -Kunden

Um Patientinnen und Patienten in Spitälern sowie Bewohnende in Alters- und Pflegeheimen bestmöglich vor einer COVID-19-Erkrankung zu schützen, erlässt der Regierungsrat eine Zertifikatspflicht für Besuchende. Mitarbeitende von Spitälern, Heimen und Spitex-Organisationen müssen sich regelmässig testen lassen oder ebenfalls über ein gültiges Zertifikat verfügen. Die entsprechende Verordnung ist analog zu den Bundesbestimmungen in Sachen Zertifikatspflicht vorerst bis zum 24. Januar 2022 befristet.

Die epidemiologische Entwicklung für die kommenden Herbst- und Wintermonate ist unklar. Für Patientinnen und Patienten von Spitälern sowie für Heimbewohnende ist der soziale Austausch im Rahmen von Besuchen wichtig. Es ist für den Regierungsrat daher von hoher Wichtigkeit, dass Besuche in den Gesundheitsinstitutionen in den nächsten Monaten weiterhin möglich sind. Um bei dieser Ausgangslage die besonders gefährdeten Personen in den Gesundheitsinstitutionen entsprechend vor einer COVID-19-Infektion zu schützen, hat der Regierungsrat entschieden, eine Zertifikatspflicht für Besuchende von Spitälern, Heimen und sozialen Einrichtungen bzw. eine Zertifikats- oder Testpflicht für Mitarbeitende der Gesundheitsinstitutionen zu erlassen. Dieser Beschluss ist eine Ergänzung der durch den Bundesrat erlassenen erweiterten Zertifikatspflicht für Bereiche wie Restaurants, kulturelle Veranstaltungen oder Sportanlagen.

Besuchende über 16 Jahren in Spitälern und Heimen sowie Begleitpersonen von Patientinnen und Patienten oder Heimbewohnende brauchen ein gültiges Zertifikat.

Angestellte von Spitälern, Heimen und Spitex-Institutionen müssen entweder über ein gültiges COVID-Zertifikat oder ein gültiges negatives Testergebnis verfügen. Die Gesundheitsdirektion hat im April eine wöchentliche Testpflicht für das Personal von Heimen und Spitälern angeordnet. Diese Frequenz wird nun auf zwei Tests pro Woche erhöht und zusätzlich auf die Spitex-Organisationen ausgedehnt.  Die Gesundheitsinstitutionen können ihrer Belegschaft Einzeltests anbieten oder die vom Kanton Zürich seit März zur Verfügung gestellte kostenlose Plattform «Together we test» nutzen.

Befristet bis 24. Januar 2022

Der Regierungsrat setzt die Verordnung per 4. Oktober 2021 in Kraft. Die Verordnung ist analog zu den Bestimmungen des Bundes in Sachen Zertifikatspflicht und vorerst bis zum 24. Januar 2022 befristet.

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