Entschädigung der Zusatzkosten von Covid- Spitälern in der vierten Pandemie-Welle

Die Zürcher Spitäler leisten seit über 1½ Jahren einen enormen Einsatz. Die im Rahmen der Pandemiebewältigung zusätzlich zum normalen Spitalbetrieb erbrachten Leistungen führen für die Spitäler zu substantiellen Zusatzkosten. Der Regierungsrat hat zur Abgeltung der Tarifunterdeckung von Covid-Behandlungen sowie für die gemeinwirtschaftlichen Aufwände für den Zeitraum vom 20. August bis 31. Oktober 2021 eine finanzielle Entschädigung im Umfang von max. 18,1 Millionen Franken für die Spitäler bewilligt.

Nach einer massiven zweiten Welle der Coronapandemie von Mitte Oktober 2020 bis Ende Februar 2021 und einer kleineren dritten Welle im April und Anfang Mai 2021 hat sich die Situation im Sommer 2021 zunächst deutlich entspannt. Mitte August sind die Fall- und Hospitalisierungszahlen wieder deutlich angestiegen. Am 20. August wurden in den Zürcher Spitälern erstmals wieder über 150 Covid-Patientinnen und -Patienten behandelt. Die Verbreitung der sehr ansteckenden Delta-Variante hat die Wahrscheinlichkeit eines schweren Krankheitsverlaufs und somit einer Hospitalisation erhöht.

Die Auswirkungen der Pandemie belasten die Spitäler und das Gesundheitspersonal stark und führen darüber hinaus zu substantiellen Zusatzkosten. Zum einen zeigen die nun vorliegenden Zahlen der Zürcher Spitäler des Jahres 2020, dass die Tarife die Behandlungskosten der Covid-Patientinnen und -Patienten nur unzureichend abdecken. Zum anderen leisten die Spitäler gemeinwirtschaftliche Leistungen zur Bewältigung der Pandemie. Darunter fallen die laufenden Anpassungen der spitalinternen Kapazitäten und Prozesse an die dynamische Entwicklung der Coronapandemie. Je nach Entwicklung müssen beispielsweise die Personal- und Operationspläne angepasst oder Stationen umfunktioniert werden. Diese Aufgaben binden Ressourcen sowohl im Management wie in den operativen Abteilungen und führen damit zu Opportunitätskosten. 

Um die Spitalversorgung in dieser Phase sicherzustellen, sollen die Zusatzkosten der Spitäler für Leistungen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Coronapandemie abgegolten werden. Die Abgeltung orientiert sich an den RRB Nr. 1105/2020 und Nr. 1202/2020, mit welchen die Zusatzkosten der zweiten Welle im Zeitraum vom 17. Oktober 2020 bis zum 28. Februar 2021 entschädigt wurden. Im Vergleich zu diesen Beschlüssen wird neu aufgrund der vorliegenden Zahlen des Jahres 2020 auch die Tarifdeckung miteinbezogen.

Mit dieser Entschädigung werden wichtige Voraussetzungen für eine sichere Spitalversorgung für die Zürcher Bevölkerung geschaffen. Die Spitalkapazitäten sind jedoch beschränkt und es braucht nochmals einen grossen Effort der ungeimpften Bevölkerung: Die Impfung ist das effektivste Mittel, um die Spitäler vor einer Überlastung zu bewahren und damit die Behandlungsqualität für alle Patientinnen und Patienten sicherzustellen.

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