Neue Grenzwerte für Finanzreferendum

Ab Anfang 2022 gelten neue Zuständigkeitsgrenzen für die Bewilligung von neuen Ausgaben. Auf diesen Termin setzt der Regierungsrat die Anpassungen in Kraft, die das Stimmvolk im Frühling gutgeheissen hat.

Neu kann der Regierungsrat neue einmalige Ausgaben bis 4 Millionen Franken bewilligen (bisher 3 Millionen Franken). Bei neuen wiederkehrenden Ausgaben steigt der Grenzwert von 300'000 auf 400'000 Franken. Alle höheren Ausgaben unterliegen in Zukunft dem fakultativen Referendum. Bisher lag diese Schwelle für neue einmalige Ausgaben bei 6 Millionen Franken, für neue wiederkehrende Ausgaben bei 600'000 Franken.

Der Kantonsrat hatte die entsprechende Änderung der Kantonsverfassung im vergangenen Sommer beschlossen. Die Zürcher Stimmbevölkerung hat sie im Frühling 2021 mit einem Ja-Stimmenanteil von 80,4 Prozent gutgeheissen. Sie tritt auf den 1. Januar in Kraft. Auf denselben Zeitpunkt hin werden auch das Gesetz über Controlling und Rechnungslegung und die Finanzhaushaltsverordnung angepasst.

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