Abstimmungsvorlagen vom 28. November 2021

Der Regierungsrat hat beschlossen, dass am 28. November 2021 über die Änderung des kantonalen Energiegesetzes abgestimmt werden soll. Die Abstimmung über diese Vorlage hängt vom Zustandekommen des Referendums ab. Auf eidgenössischer Ebene kommen drei Vorlagen vors Volk, wobei die Abstimmung über eine Vorlage unter dem Vorbehalt des Zustandekommens des Referendums steht.

Die kantonale Vorlage:

  1.  Energiegesetz (EnerG)
    (Änderung vom 19. April 2021; Umsetzung der MuKEn 2014)

Die Vorlage kommt nur zur Abstimmung, wenn das gegen sie ergriffene Volksreferendum zustande kommt. Der Beschluss des Regierungsrates steht somit unter Vorbehalt. 

Die eidgenössischen Vorlagen:

  1. Volksinitiative vom 7. November 2017 «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative);
  2. Volksinitiative vom 26. August 2019 «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)»;
  3. Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffenden Veranstaltungen).

Die Vorlage 3 kommt nur zur Abstimmung, wenn das gegen sie ergriffene Referendum zustande kommt. Der Beschluss des Bundesrates steht somit unter Vorbehalt. Die Referendumsfrist ist am 8. Juli 2021 abgelaufen.

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