Regierungsrat will sich mit 30 Millionen Franken am Schutzschirm beteiligen

Der Regierungsrat beantragt beim Kantonsrat einen Kredit für die Beteiligung an nicht gedeckten Kosten von Veranstaltern von Publikumsanlässen. Weil die Vorbereitung von Grossveranstaltungen zeitaufwändig ist, soll den Organisatoren eine Planungsperspektive geboten werden.

Grossveranstaltungen sind besonders stark von den Massnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie betroffen. Mit einer kurzen Ausnahme sind sie seit Ende Februar 2020 verboten. Aufgrund der positiven epidemiologischen Lage geht der Bundesrat nun aber davon aus, dass die Kantone ab Ende Mai 2021 Grossveranstaltungen mit bis zu 3000 Besucherinnen und Besuchern unter restriktiven Auflagen bewilligen können, sofern diese nach dem 1. Juli 2021 durchgeführt werden. Ab 1. September 2021 soll diese Obergrenze auf 10’000 Personen angehoben werden. Ob aufgrund der epidemiologischen Lage solche Veranstaltungen auch tatsächlich durchgeführt werden können, wird der Bundesrat später entscheiden.

Planungsperspektive bieten

Weil Grossveranstaltungen nicht von heute auf morgen geplant und organisiert werden können, will der Bund den Organisatoren von Grossveranstaltungen von überkantonaler Bedeutung eine Planungsperspektive bieten, damit Konzerte, Sportevents oder Kongresse möglichst bald wieder stattfinden können. Der Bund hat deshalb das Covid-Gesetz am 19. März 2021 mit Massnahmen zu Publikumsanlässen von überkantonaler Bedeutung – dem sogenannten Schutzschirm – ergänzt. Damit können sich Bund und Kantone je hälftig an nicht gedeckten Kosten von kantonal bewilligten Veranstaltungen beteiligen, die aufgrund einer behördlichen Anordnung im Kampf gegen die Corona-Pandemie abgesagt, eingeschränkt oder verschoben werden mussten. Der Schutzschirm ist für Veranstaltungen zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022 begrenzt.

Regierungsrat beantragt Kredit

Die Bemessung der notwendigen Finanzmittel ist schwierig, da noch vieles ungewiss ist. Der Bundesrat geht gemäss Schätzungen von einem möglichen Aufwand von 150 Millionen Franken für die Kantone aus. Es ist davon auszugehen, dass ungefähr ein Fünftel der Kosten im Kanton Zürich anfallen könnte, weshalb der Regierungsrat dem Kantonsrat beantragt, für Entschädigungsleistungen aus dem Schutzschirm einen Kredit von 30 Millionen Franken zu bewilligen. Für den Beizug Dritter zur Abwicklung der Zusicherung sowie zur Festlegung und Auszahlung der Entschädigung wird zudem ein Kredit von 1 Million Franken beantragt. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. «Der Schutzschirm ist für den Erhalt der vielen Arbeitsplätze in der Event-Branche und die grosse gesellschaftliche Bedeutung von Veranstaltungen ganz zentral», sagt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh. «Er soll aber auch als Schritt auf dem Weg zurück in die Normalität verstanden werden und insbesondere das soziale Leben der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die in den letzten Monaten auf vieles verzichten mussten, wieder bereichern und beleben».

Veranstalter müssen sich an ungedeckten Kosten beteiligen

Die möglichen Entschädigungen an Veranstaltungsunternehmen bemessen sich nach den ungedeckten Kosten. Sofern der Kanton die Hälfte dieser Kosten übernimmt, zahlt der Bund die andere Hälfte. Die Kostenbeteiligung von Bund und Kanton beträgt pro Veranstaltung maximal 5 Millionen Franken. Die ungedeckten Kosten umfassen die effektiven Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, abzüglich der effektiven Einnahmen. Letztere umfassen auch Subventionen und Entschädigungen der öffentlichen Hand. Die Veranstalter müssen den Schaden nachweisen und alle zumutbaren Massnahmen zur Schadensminderung treffen. Die Veranstalter müssen sich darüber hinaus an den ungedeckten Kosten beteiligen; mit einer Franchise von 30’000 Franken und vom verbleibenden Betrag mit einem Selbstbehalt von 20 Prozent. 

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