Regierungsrat unterstützt Covid-19-Gesetz

Im Kanton Zürich sind bedeutende Branchen besonders stark von den pandemiebedingten Einschränkungen betroffen. Nur dank umfassenden Hilfsmassnahmen und Instrumenten wie der erweiterten Kurzarbeitsentschädigung konnten die Folgen der Pandemie auf die Unternehmen und den Arbeitsmarkt abgefedert werden. Diese würden bei einer Ablehnung des Gesetzes entfallen. Für den Kanton hätte dies bedeutende substantielle Folgen und würde bei betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmenden für Verunsicherung sorgen. Der Regierungsrat spricht sich deshalb für die Annahme des Covid-19-Gesetzes aus.

Das zeitlich befristete Covid-19-Gesetz, über welches das Schweizer Stimmvolk am 13. Juni 2021 abstimmt, bildet insbesondere die Rechtsgrundlage für verschiedene vom Bund beschlossene und vom Kanton teilweise ergänzte Unterstützungsmassnahmen zugunsten der Unternehmen im Kanton Zürich. Seit Beginn der Krise sind auf Basis des Covid-19-Gesetzes beträchtliche Finanzmittel des Bundes und des Kantons an notleidende Betriebe im Kanton Zürich geflossen. Mit diesen umfassenden Hilfsmassnahmen und dank den Instrumenten wie der erweiterten Kurzarbeitsentschädigung konnten die Folgen der Pandemie auf die Unternehmen und den Arbeitsmarkt wirksam abgefedert werden. Das Covid-19-Gesetz ist somit einerseits die Voraussetzung für Unterstützungsmassnahmen und anderseits die Grundlage für eine solidarische Aufteilung der Lasten zwischen Kantonen und Bund.

Der Regierungsrat räumt der Vorlage eine hohe wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung ein. Im Kanton Zürich sind bedeutende Branchen besonders stark von den pandemiebedingten Einschränkungen betroffen. Dazu gehören Wirtschaftszweige wie das Gastgewerbe sowie die Veranstaltungs- und Kulturbranche. Aber auch die Tourismusbranche und mit ihr der Flughafen Zürich leiden sehr stark unter dem ausserordentlichen Rückgang des internationalen Städte- und Geschäftstourismus. Hinzu kommen viele weitere Branchen, welche direkt oder indirekt vom Betrieb des Flughafens abhängig sind.

Lehnt die Stimmbevölkerung das Covid-19-Gesetz am 13. Juni 2021 ab, tritt es am 25. September 2021 ausser Kraft. Dann gäbe es ab diesem Datum keine gesetzliche Grundlage mehr für die wirtschaftlichen Unterstützungsleistungen des Bundes zur Bewältigung der Krise. Es müssten neue Grundlagen geschaffen werden und die Kantone wären vermehrt in der Verantwortung. Die Folgen und das weitere Vorgehen wären ungewiss. Dies wäre für die betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmenden mit einer grossen Rechtsunsicherheit und existenziellen Sorgen verbunden.

Der Regierungsrat unterstützt deshalb das Covid-19-Gesetz und spricht sich für die Annahme aus.

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