Kantone ermöglichen schlankeres Verfahren

Morgen Freitag öffnet der Kanton Zürich das Gesuchsportal, über das Kulturschaffende für die Phase Februar bis April finanzielle Unterstützung beantragen können. Eine Weiterführung des einfachen, pauschalisierten Zürcher Modells hat der Bundesrat verunmöglicht. Allerdings ist es dem Kanton Zürich gelungen, das Unterstützungsmodell des Bundes zu vereinfachen. Es zahlt sich aus, dass die Kantone ihre grosse Erfahrung mit Vollzugsfragen eingebracht haben.

Kulturschaffende können ab morgen Freitag über das kantonale Gesuchsportal finanzielle Hilfe beantragen. Diese entschädigt sie für die Pandemie-bedingten Ausfälle. Selbständige Kulturschaffende können Unterstützung für die Monate Februar bis April 2021 beantragen, freischaffende für die Periode November 2020 bis April 2021. Einsendeschluss ist der 31. Mai.

Leider können die Gesuche nicht mehr mit dem Zürcher Modell abgewickelt werden, welches sich auf ein unbürokratisches, pauschalisiertes Verfahren abgestützt hatte. Der Regierungsrat hatte dieses Verfahren für die Monate November 2020 bis Januar 2021 beschlossen. Es stand aber ab Beginn fest, dass das Modell nur weitergeführt werden kann, sofern der Bundesrat dieses akzeptiert – und folglich bereit ist, sich auch auf der Grundlage eines pauschalisierten Modells mit Bundesbeiträgen an den kantonalen Auslagen zu beteiligen.

Darauf wollte sich der Bundesrat Ende März jedoch nicht einlassen, was der Kanton Zürich sehr bedauert. Umso mehr, als sich das Zürcher Modell bewährt hat. Es hat die Ziele erfüllt, welche die Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern, Regierungspräsidentin Jacqueline Fehr, formuliert hatte. 

Die Gesuche konnten erstens schnell und unbürokratisch abgewickelt werden, die Bearbeitungszeit betrug nur noch rund eine Stunde pro Gesuch. Die Fachstelle Kultur hat voraussichtlich nächste Woche alle 683 Gesuche geprüft, die bis Ende März eingegangen sind.

Zweitens zeichnet sich ab, dass sich die Gesuche deutlich ausgewogener über die Sparten verteilen als im letzten Jahr. So stammen aktuell rund ein Viertel aller Gesuche für eine pauschalisierte Ausfallentschädigung aus dem Bereich Bildende Kunst - im letzten Jahr waren es neun Prozent aller Eingaben. Damit leistet die Berechnungsmethode einen substanziellen Beitrag zur Sicherung der kulturellen Vielfalt.

Vor diesem Hintergrund ist es umso erfreulicher, dass es der Arbeitsgruppe, welche sich auf Anregung von Regierungspräsidentin Fehr gebildet hatte, gelungen ist, das Bundesmodell in einigen wichtigen Punkten zu vereinfachen. In der Arbeitsgruppe arbeiteten Vertretungen des Bundesamts für Kultur und der Kulturbeauftragten-Konferenz sowie Delegierte der Kantone Basel-Stadt, Genf und Zürich mit. Die auf Antrag des Kantons Zürich beschlossene Verschlankung des Bundesmodells senkt den Aufwand markant – und zwar sowohl für die Gesuchstellenden wie für die Gesuchprüfenden.

Für die Gesuchstellenden sind vor allem zwei Neuerungen wichtig: Selbständige Kulturschaffende können als Basis für die Berechnung ihres Ausfalls neu das beste der drei Vor-Corona-Jahre (2017 bis 2019) als Vergleichsjahr heranziehen. Gleichzeitig wird der maximale Netto-Ertragsausfall auf 6100 Franken begrenzt.

Freischaffende können sich für die Schadensberechnung künftig auf das versicherte Einkommen der Arbeitslosenversicherung stützen.

«Der Effort des Kantons Zürich hat sich gelohnt», sagt Regierungspräsidentin Jacqueline Fehr, «das Zürcher Modell verdeutlicht, dass solche Unterstützungsmodelle umso besser funktionieren, je unbürokratischer sie ausgestaltet sind. Es freut mich, dass unser Effort die Türen für einen ernsthaften und konstruktiven Austausch zwischen Bund und Kantonen geöffnet hat – und dass dieser Austausch zur erheblichen Vereinfachung der Bundesvorgaben geführt hat».

Es ist kein Zufall, dass das Engagement und die Hartnäckigkeit der Kantone diese Wirkung zu entfalten vermochte. «Umsetzung und Vollzug sind die Königsdisziplin der Kantone», sagt Regierungspräsidentin Jacqueline Fehr. «Hier besitzen wir grosse Erfahrung und viel Knowhow. Es lohnt sich für alle Staatsebenen, wenn wir diese Ressource nutzen. Denn die Formel ist einfach: Wer mehr zentralisiert, erntet mehr Bürokratie.»

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