Mittelstand-Steuerlast unterdurchschnittlich

Zürcherinnen und Zürcher mit einem Bruttoarbeitseinkommen von 60'000 bis 200'000 Franken profitieren von einer massvollen, im nationalen Vergleich unterdurchschnittlichen Besteuerung. Sie fahren trotz einem stark ausgebauten Dienstleistungsangebot über alle Gemeinden hinweg gesehen günstiger als die Bevölkerung in zwei Dritteln aller anderen Kantone. Das zeigt der neueste Steuerbelastungsmonitor der Finanzdirektion.

Gemäss der von BAK Economics erarbeiteten Studie betrug die Einkommenssteuerbelastung im Kanton Zürich 2019 insgesamt 88,4 Prozent des landesweiten Durchschnitts (100 Prozent). Dies entspricht einem Rückgang um 0,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr, wenn man die im neuen Monitor veränderte Berechnungsmethode auch für das Vorjahr anwendet. Der Kanton Zürich liegt damit unverändert auf Rang 9 aller Kantone. Der Wert des von BAK Economics entwickelten Indexes bedeutet, dass die Zürcherinnen und Zürcher 2019 im Mittel deutlich weniger Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern bezahlen mussten als die meisten anderen Schweizerinnen und Schweizer. Angeführt wird die Kantonswertung wie bisher von Zug, gefolgt von Schwyz und Graubünden.

In der Detailauswertung zeigt sich, dass der Kanton Zürich und seine Gemeinden beim Mittelstand sehr vorteilhaft abschneiden. Bei einem Bruttoarbeitseinkommen von 60'000 bis 200'000 Franken steht Zürich im Kantonsranking bei den Ledigen je nach Einkommensgruppe an 3. bis 7. Stelle, bei den Verheirateten ohne Kinder an 5 bis 11. sowie bei Verheirateten mit zwei Kindern an 4. bis 11. Stelle. Zum Beispiel zahlten Ledige mit einem Einkommen von 60'000 Franken im Mittel nur in den Tiefsteuerkantonen Zug und Schwyz weniger Steuern, wobei der Abstand zu Schwyz gering ist; einzelne Zürcher Gemeinden sind in diesem Einkommenssegment gar günstiger als einige Schwyzer Gemeinden. Die mittelstandsfreundliche Besteuerung ist laut BAK ein Merkmal des Zürcher Steuertarifs. Bei höheren Bruttoarbeitseinkommen (1'000'000 Franken) schneidet Zürich mit einer Platzierung an der Spitze des hinteren Drittels der Rangliste dagegen insgesamt weniger vorteilhaft ab.

Bei den Unternehmenssteuern hat sich im Analysejahr 2019 bereits die Steuerreform 17 (SV17) ausgewirkt, indem sich die Kantone Basel-Stadt und Waadt, jeweils bezogen auf die Hauptstädte, in der Rangliste mit erheblichen Senkungen der Gewinnsteuersätze massiv verbessern konnten und grosse Sprünge nach vorne machten. Der Kanton beziehungsweise die Stadt Zürich ist ohne Steuererhöhung von Rang 23 auf Rang 24 zurückgefallen. Angeführt wird die Wertung von Nidwalden und Luzern. Im nächsten Monitor wird es mit der Wertung für 2020 auf Grund der breiten Einführung der SV17-Massnahmen zu noch zahlreicheren Verschiebungen kommen. Im internationalen Vergleich ist Zürich gemäss BAK weiterhin sehr gut positioniert, auch wenn die steuerliche Attraktivität des Kantons seit dem ersten Monitor (2006) gelitten hat. 

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