Mehr Sicherheit für die Velofahrenden zwischen Dürnten und Oberdürnten

Mit einem neuen Veloweg entlang der Oberdürntner- und Pilgerstegstrasse zwischen Dürnten und dem Kreisel Walderstrasse in Oberdürnten will der Kanton Zürich die Sicherheit für die Velofahrenden erhöhen. Zudem muss die Kantonsstrasse auf einzelnen Abschnitten saniert werden. Der Regierungsrat hat das Projekt nun festgesetzt.

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Mit einem neuen Veloweg entlang der Oberdürntner- und Pilgerstegstrasse in Dürnten erhöht der Kanton Zürich die Sicherheit für die Velofahrenden.
Mit einem neuen Veloweg entlang der Oberdürntner- und Pilgerstegstrasse in Dürnten erhöht der Kanton Zürich die Sicherheit für die Velofahrenden. Quelle: Baudirektion

Aktuell gibt es zwischen Dürnten und dem Kreisel Walderstrasse in Oberdürnten keinen Radweg oder Radstreifen. Diese Radweglücke soll geschlossen werden. Zwischen dem Katzentobelweg in Dürnten und dem steilen und kurvigen Abschnitt Pilgersteg in Oberdürnten ist der Neubau eines Rad-/Gehwegs vorgesehen. Im Bereich Pilgersteg soll die Fahrbahn so verbreitert werden, dass für die bergwärts fahrenden Velofahrenden vom Kreisel Walderstrasse bis zum neuen Rad-/Gehweg ein Radstreifen markiert werden kann. Gleichzeitig mit diesen Bauarbeiten werden einzelne Abschnitte des 3,1 km lange Streckenabschnitts instandgesetzt. Zusätzlich wird der Bachdurchlass Mannenrain zu Gunsten des Hochwasserschutzes ausgebaut. Die Gemeinde Dürnten wird auf eigene Rechnung zwischen Dürnten und Oberdürnten eine Beleuchtung für den neuen Radweg installieren.

Das Projekt kostet rund 14,2 Millionen Franken. Der Regierungsrat hat im November 2018 für die Strassensanierung gebundene Ausgaben von 1,535 Millionen Franken und der Kantonsrat im März 2020 für den neuen Rad-/Gehweg neue Ausgaben von 12,671 Millionen Franken bewilligt.

Einsprachen teilweise gutgeheissen

Die öffentliche Auflage des Bauprojekts gemäss § 16/17 des Strassengesetzes erfolgte vom 26. Oktober bis 26. November 2018. Innerhalb der Auflagefrist wurden 18 Einsprachen eingereicht, die projektbezogene und teilweise auch enteignungsrechtliche Begehren enthielten. Mit 15 Einsprechenden konnte im Rahmen der Einigungsverhandlungen eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Die verbleibenden drei Einsprachen hat der Regierungsrat teilweise gutgeheissen und das Projekt festgesetzt.

Sofern gegen den Regierungsratsbeschluss innert der 30-tägigen Rekursfrist keine Beschwerde eingeht, plant das kantonale Tiefbauamt, Mitte Mai 2021 mit den Bauarbeiten zu beginnen. Die Bauzeit beträgt rund eineinhalb Jahre.

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