Besteuerung von Kapitalleistungen wird ab Anfang 2022 reduziert

Der Regierungsrat setzt die vom Kantonsrat beschlossene Reduktion der Besteuerung von Kapitalleistungen auf den 1. Januar 2022 in Kraft. Mit der Änderung wird die Besteuerung von Kapitalleistungen der höheren Lebenserwartung und den tieferen Umwandlungssätzen in der beruflichen Vorsorge angepasst. Damit wird die im Vergleich zu anderen Kantonen hohe Besteuerung beim Bezug von grossen Beträgen aus der Pensionskasse oder der dritten Säule spürbar gesenkt.

Die Reduktion kommt bei ledigen Steuerpflichtigen ab Bezügen von 210’000 und bei verheirateten Steuerpflichtigen ab 370’000 Franken und mehr zum Zuge. Mit den neuen Ansätzen bewegt sich der Kanton Zürich neu auch für Auszahlungen von 500’000, 750’000 und 1’000’000 Franken in einem vergleichsweise sehr attraktiven Rahmen. Für die Inkraftsetzung musste der Regierungsrat den Ablauf der Referendumsfrist abwarten, die kürzlich unbenutzt verstrichen ist. Steuergesetzänderungen werden aus rechtlichen und praktischen Gründen üblicherweise auf Jahresbeginn in Kraft gesetzt.

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