85 Prozent der Härtefallgesuche sind behandelt

Die Finanzdirektion des Kantons Zürich hat innerhalb von sechs Wochen rund 580 Millionen Franken an Härtefallhilfe ausbezahlt und 4580 Gesuche gutgeheissen. Damit sind mehr als 85 Prozent der Gesuche behandelt. Die Finanzdirektion konnte so zahlreichen von Corona-Restriktionen direkt betroffenen Unternehmen eine rasche Erleichterung verschaffen. Bundesrat Ueli Maurer zeigte sich ob dieser Bilanz an einer Medienkonferenz in Zürich beeindruckt.

Medienkonferenz vom 30. März 2021
Aufzeichnung der Medienkonferenz vom 30. März 2021

Finanzdirektor Ernst Stocker hatte den Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements zu der Medienkonferenz eingeladen, weil die Zusammenarbeit von Bund und Kanton bei der Umsetzung des Covid-Härtefallprogramms in den letzten Wochen sehr eng war. Bundesrat Ueli Maurer bezeichnete es als richtig und zielführend, dass sich die Kantone an den Härtefallgeldern beteiligen und für den Vollzug zuständig sind. Er warnte aber auch vor den enormen Kosten, für welche die nächsten Generationen bezahlen müssten. Der Staat könne zwar bei Härtefällen eine Entschädigung ausrichten, aber nicht den Anspruch erfüllen, alles und jedes abzugelten.

Auszahlungen früher als erwartet

Im Kanton Zürich sind die von den Pandemie-Massnahmen des Bundes besonders betroffenen Unternehmen schneller als ursprünglich erwartet zu den in Aussicht gestellten Hilfsgeldern gekommen. Dies ist einem besonderen Effort der Finanzverwaltung der Finanzdirektion und ihrer externen Prüfer zu verdanken. Insbesondere das gemeinsam mit dem Amt für Informatik entwickelte Tool zur Online-Eingabe der Gesuche hat sich dabei bewährt: Es war jederzeit, auch bei grossem Gesuchseingang, voll funktionsfähig und erleichterte danach die Behandlung der insgesamt 6375 Gesuche der ersten beiden Zuteilungsrunden. Noch pendent sind derzeit lediglich knapp 850 Gesuche. Diese stammen vor allem von grossen Unternehmen und umfassen ein Anspruchsvolumen von 608 Millionen Franken: bei diesen Gesuchen ist ein erhöhter Prüfaufwand erforderlich.

2. Zuteilungsrunde: 4085 Gesuche bewilligt

In der zweiten Zuteilungsrunde hat die Finanzdirektion 4085 Gesuche bewilligt und Beiträge von 475,3 Millionen Franken bewilligt (in der ersten Zuteilungsrunde waren es 104,3 Millionen Franken gewesen). Der weitaus grösste Teil betraf auch in der zweiten Runde nicht rückzahlbare Beiträge. Bei 784 Gesuchen hat die Finanzdirektion eine Kürzung des nachgesuchten Beitrags um insgesamt 84,3 Millionen Franken verfügt, weil die betreffenden Unternehmen sonst überentschädigt worden wären.

598 Gesuche hat die Finanzdirektion in der zweiten Zuteilungsrunde abgelehnt, hauptsächlich weil die Berechtigung gemäss den Vorgaben des Bundes – der den grössten Teil des Programms finanziert – nicht ausgewiesen war oder weil die erforderlichen Unterlagen selbst auf Nachfragen hin nicht vorgelegt worden sind. Die Ablehnungen entsprechen in der zweiten Zuteilungsrunde einem Anteil von derzeit 10.7 Prozent, deutlich weniger als in der ersten Runde (35.6 Prozent). Gegen 64 Entscheide (aus beiden Zuteilungsrunden) sind noch Rekurse pendent, was einem Prozent der Gesuche entspricht.

Bei der zweiten Zuteilungsrunde konnten alle Unternehmen ein Gesuch einreichen, die 40 behördlich verordnete Schliessungstage oder einen Umsatzrückgang von mehr als 40 Prozent zu beklagen hatten. Das bedeutete, dass die Gastronomie, der Tourismus, der Freizeitbereich und die Event-Branche besonders zahlreich vertreten waren. Die meisten erhielten einen nicht rückzahlbaren Beitrag von bis zu 100›000 Franken (2645) oder zwischen 100›000 und 250›000 Franken (1005). Nur 73 Gesuchsteller bekamen bisher in den Genuss des Maximalbeitrags von 750›000 Franken, was sich allerdings noch ändern dürfte, wenn auch die grösseren Unternehmen alle behandelt sein werden.

Dritte Zuteilungsrunde in Vorbereitung

Zurzeit bereitet die Finanzdirektion eine dritte Zuteilungsrunde vor, nachdem der Kantonsrat dafür bereits den notwendigen Zusatzkredit gesprochen hat (Vorlage 5663d). Voraussichtlich werden sich dabei auch Unternehmen bewerben können, die bis zum 29. Februar 2020 noch keine Umsätze hatten und zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 gegründet worden sind. Die Finanzverwaltung wird das Gesuchsportal gemäss den neuen Vorgaben des Bundes anpassen und die 3. Zuteilungsrunde so schnell wie möglich eröffnen (voraussichtlich zweite Hälfte April).

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