Zürcher Modell der Kulturhilfe – politische Entscheide abwarten

Das Bundesamt für Kultur stellt sich gegen das sogenannte Zürcher Modell für ein unbürokratisches Ersatzeinkommen für Kulturschaffende. Ein Gutachten von Staatsrechtler Felix Uhlmann von der Universität Zürich kommt jedoch zum Schluss, dass ein solches Ersatzeinkommen den Vorgaben des Gesetzes durchaus entspricht. Es ist nun an der Politik, über das konkrete Vorgehen zu entscheiden.

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Selbständig erwerbende Kulturschaffende gehören zu den durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich am härtesten betroffenen Branchen. Sie sind weder durch Kurzarbeitsentschädigungen noch durch die Arbeitslosenversicherung abgesichert. Rasche finanzielle Hilfe ist daher für viele überlebenswichtig. Das vom Bund vorgeschlagene Modell der Ausfallentschädigungen ist im Fall von Kulturschaffenden jedoch wenig hilfreich, weil es deren Erwerbs- und Lebensrealität nicht gerecht wird.

Lehren aus der ersten Pandemiewelle

Die Direktion der Justiz und des Innern schlägt darum ein unbürokratisches Modell der wirtschaftlichen Hilfe vor, das sogenannte Zürcher Modell. Hauptberufliche, selbständig erwerbende Kulturschaffende sollen während der zweiten Welle der Pandemie ihre Ausfälle über ein pauschales Ersatzeinkommen von maximal 3840 Franken abgegolten bekommen. Zu dieser Lösung kommt die Direktion der Justiz und des Innern gestützt auf die Erfahrungen aus der ersten Pandemiewelle. Der administrative Aufwand war damals unverhältnismässig gross.

Politik soll entscheiden

Die Direktion der Justiz und des Innern steht mit dem Bundesamt für Kultur (BAK) aktuell in Gesprächen über die Wahl des Modelles. Die Direktion nimmt zur Kenntnis, dass die Direktorin des BAK, Isabelle Chassot, ihre Einschätzung heute Donnerstag in einem Beitrag im «Tages-Anzeiger» äussert. Die BAK-Direktorin hält das Zürcher Modell für nicht anwendbar.

Dieser Meinung steht ein Gutachten des Zürcher Staatsrechtlers Felix Uhlmann gegenüber. Dieses kommt zum Schluss, dass ein Ersatzeinkommen nach Zürcher Modell den Vorgaben des Bundesparlamentes, beziehungsweise des Covid-19-Gesetzes, nicht widerspricht. Das Gesetz ist laut Uhlmann offen und lässt diverse Entschädigungsmodelle zu, auch das Zürcher Modell. Der Bundesrat kann gemäss Uhlmann die von ihm erlassene Covid-19-Kulturverordnung ohne weiteres öffnen und damit das Zürcher Modell ermöglichen. Rechtlich steht dem Zürcher Modell also nichts im Weg. Nötig ist der politische Wille zugunsten eines unbürokratischen, zeitlich klar befristeten Modells.

BAK verhindert rasche Hilfe

Die Äusserungen der BAK-Direktorin verhindern damit vorderhand den sofortigen Start einer raschen finanziellen Hilfe für Zürcher Kulturschaffende. Als Reaktion auf die Beurteilung des BAK verzichtet die Fachstelle Kultur des Kantons Zürich auf die für heute Donnerstag geplante Öffnung des Gesuchsportals. Es ist jetzt an der Politik auf Bundes- und kantonaler Ebene, über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Die Direktion der Justiz und des Innern hofft, dass die Frage zur Zulässigkeit des Zürcher Modelles bis Anfang März geklärt ist.

Basel-Stadt ist schon weiter

Dass das Korsett der Ausfallentschädigungen nach Lesart des Bundes zu eng ist, zeigt sich auch am Beispiel des Kantons Basel-Stadt. Dieser hat eben entschieden, den Kulturschaffenden als temporäre Massnahme Taggelder zur Existenzsicherung auszuzahlen. Es ist kein Zufall, dass namentlich städtisch geprägte Kantone andere Lösungen suchen. Die freie Kulturszene, die dringend finanzielle Hilfe benötigt, ist vor allem in den urbanen Kantonen angesiedelt. In der ersten Phase der Pandemie entfiel denn auch knapp ein Drittel aller Gesuche, die Kulturschaffende in der Schweiz eingereicht hatten, auf die Kantone Basel-Stadt und Zürich.

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